Was ändert die AHV-Reform für mich?
Die Reform tritt 2024 in Kraft. Ab dann wird das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Alle weiteren Neuerungen betreffen sowohl Frauen als auch Männer. So kann man seine erste Rente flexibel zwischen 63 und 70 abrufen und am Anfang auch nur einen Teil der Rente beziehen sowie den Rest aufschieben. Zudem führen künftig auch die nach 65 einbezahlten AHV-Beiträge zu einer höheren Rente, sofern man die Maximalrente noch nicht erreicht hat. Die Reform wirkt sich auch auf die Pensionskasse und auf Freizügigkeitsguthaben aus. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "AHV-Reform: Das gilt neu für Ihre Pensionierung".