Was ändert die AHV-Reform für mich?

Am 1.1.2024 ist die Reform in Kraft getreten. Bis 2028 wird das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Alle weiteren Neuerungen betreffen sowohl Frauen als auch Männer. So kann man seine erste Rente flexibel zwischen 63 und 70 abrufen und am Anfang auch nur einen Teil der Rente beziehen sowie den Rest aufschieben. Zudem können künftig auch die nach 65 einbezahlten AHV-Beiträge zu einer höheren Rente führen, sofern man die Maximalrente noch nicht erreicht hat. Die Reform wirkt sich auch auf die Pensionskasse und auf Freizügigkeitsguthaben aus. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem kostenlosen Merkblatt "AHV-Reform: Das gilt neu für Ihre Pensionierung".

Merkblatt

AHV-Reform: Das sollten Frauen wissen

In diesem Merkblatt erfahren Frauen, welche Auswirkungen die Reform auf sie und ihre Pensionierung hat. Die Beispiele zeigen auf den Franken genau, mit welchen Renten sie rechnen können.

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