Tipps für Unternehmer
So optimieren Sie die Besteuerung Ihrer Firma
Einzelunternehmer gelten als selbstständig. Ihr Gewinn ist AHV-pflichtig und unterliegt der Einkommenssteuer.
Gute Geschäftsjahre können wegen der Steuerprogression mit bis zu 40 Prozent belastet werden. Bei einem Verkauf einer Einzelfirma werden Einkommenssteuern und Sozialversicherungsabgaben auf dem Goodwill fällig. Der Goodwill entspricht der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert – das kann eine grosse finanzielle Belastung sein. Einzelunternehmer können viel Steuern sparen, wenn sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder die Firma vor dem Verkauf in eine Kapitalgesellschaft umwandeln.
1. Steuern sparen mit der richtigen Vorsorgelösung
Einzelunternehmer haben die Wahl, ihre Vorsorge über die Säule 3a zu organisieren oder mit einer Pensionskasse (PK). Ohne Anschluss an eine PK dürfen 20 Prozent des Einkommens in die Säule 3a einbezahlt werden – höchstens aber 34'128 Franken (Stand: 2020). Die Einzahlungen lassen sich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Selbstständige mit einem Einkommen ab 150'000 Franken sollten unbedingt den freiwilligen Anschluss an eine PK prüfen. In der Regel haben sie die Wahl zwischen der PK ihres Berufsverbandes oder der Vorsorge-Einrichtung ihrer Mitarbeitenden. In einer PK lassen sich die Risiken gegen Tod und Invalidität kostengünstig versichern und gleichzeitig die Steuerlast verringern. Denn die Einzahlungen sind wie bei der Säule 3a steuerlich abzugsfähig. Zusätzlich sind mit einer PK-Lösung auch freiwillige Einkäufe möglich. Weil durch solche PK-Einkäufe das steuerbare Einkommen sinkt, fällt in der Regel auch die Steuerrechnung viel tiefer aus.
Ein Beispiel: Ein Einzelunternehmer, der bis anhin seine Vorsorge mit der Säule 3a organisiert hat und sich neu einer Pensionskasse anschliesst sowie freiwillige Einkäufe von 20'000 Franken tätigt, spart jedes Jahr 6800 Franken (siehe Variante C in der Grafik).
2. Steuern sparen beim Verkauf der Firma
Beim Verkauf einer Einzelfirma an einen Nachfolger fallen zusätzlich zu den Steuern auf dem Verkaufsgewinn auch Sozialversicherungsbeiträge an. Das kann ins Geld gehen. Mit Einführung der privilegierten Liquidationsgewinnbesteuerung wurden die steuerlichen Folgen zwar entschärft. Wer seine selbstständige Erwerbstätigkeit definitiv aufgibt und mindestens 55 Jahre alt oder invalid ist, kann die privilegierte Liquidationsgewinnbesteuerung geltend machen. Trotzdem können auf dem Verkaufsgewinn immer noch 15 bis 25 Prozent Steuern und Sozialversicherungsabgaben anfallen.
Einzelunternehmer sollten daher frühzeitig ihre Rechtsform hinterfragen. Häufig lohnt es sich, ein Einzelunternehmen vor der Übergabe in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln – mit einer AG oder GmbH ist die Nachfolge meistens steuerfrei. Diese Art der Steueroptimierung muss man allerdings lange im Voraus planen, damit man genügend Zeit für die Umsetzung hat. Die Steuerbehörden taxieren die Umwandlung nämlich als Steuerumgehung, wenn sie erst kurz vor dem Verkauf stattfindet. Darum sieht das Gesetz eine Sperrfrist von 5 Jahren vor: Hält man sich nicht an diese Frist, werden die stillen Reserven (Verkaufsgewinne) nachträglich besteuert. Die Umwandlung muss also spätestens 5 Jahre vor dem geplanten Verkauf abgeschlossen sein.
Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:
Bei einer AG oder GmbH fallen Gewinn- und Kapitalsteuern an. Steuerpflichtig ist dabei das Unternehmen. Die Aktionäre und Gesellschafter werden dagegen als Privatpersonen besteuert. Auf Lohnbezügen und Dividenden müssen sie Einkommenssteuern entrichten. Die Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Mitteln ist also klar geregelt.
Allerdings kann das zu einer steuerlichen Doppelbelastung führen. Denn einerseits muss die Gesellschaft Gewinnsteuern bezahlen und andererseits fallen bei einer Dividendenausschüttung Einkommenssteuern beim Aktionär oder Gesellschafter an. Um diesen Effekt zu entschärfen, werden Dividenden heute reduziert besteuert. Davon profitieren allerdings nur Inhaber einer qualifizierten Beteiligung. Als qualifizierte Beteiligung gilt ein Anteil von mindestens 10 Prozent an einem Unternehmen. Unternehmer können ihre Steuern optimieren, indem sie das Bezugsverhältnis zwischen Lohn und Dividenden optimieren, ihre PK-Lösung auf ihre Bedürfnisse ausrichten und sich frühzeitig auf den Verkauf der Firma vorbereiten.