Erbrecht Schweiz

Wie gut wissen Sie Bescheid?

Seit dem 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Erblasser erhalten mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten. Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen:

  • Reduktion der Pflichtteile
  • Nutzniessung zugunsten des Ehepartners
  • Neue Vorschriften bei Scheidungen
  • Stärkere Begünstigung Konkubinatspartner und Stiefkinder
  • Schenkungsverbot bei Erbverträgen
  • Guthaben Säule 3a

Es ist ratsam, bestehende Testamente und Erbverträge zu überprüfen. Füllen Sie das untenstehende Formular aus und bestellen Sie das kostenlose Merkblatt "Erbrechtsrevision"

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