

Erbrecht Schweiz
Setzen Sie sich frühzeitig damit auseinander
Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft. Erblasser erhalten mehr Freiheiten, wem sie ihr Vermögen zukommen lassen möchten. Diese wichtigen Änderungen sollten Sie kennen:
- Reduktion der Pflichtteile
- Nutzniessung zugunsten des Ehepartners
- Neue Vorschriften bei Scheidungen
- Stärkere Begünstigung Konkubinatspartner und Stiefkinder
- Schenkungsverbot bei Erbverträgen
- Guthaben Säule 3a
Füllen Sie das untenstehende Formular aus und bestellen Sie das kostenlose Merkblatt "Erbrechtsrevision".
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