Welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen muss ich berücksichtigen?
Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen: Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unterliegt der Gewinn der persönlichen Einkommensteuer, während eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder AG) eine eigene Steuerpflicht hat.
Sozialversicherungstechnisch gelten Inhaberinnen und Inhaber einer Kapitalgesellschaft als Angestellte ihres eigenen Unternehmens. Neben AHV, IV, EO und ALV ist daher der Anschluss an eine Pensionskasse und eine Unfallversicherung obligatorisch. Freiwillig sind dagegen die Krankentaggeld- und die UVG-Zusatzversicherung.
Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder Personengesellschaften können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Wer diese Möglichkeit nutzt, kann zwar nur den reduzierten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Dafür können Selbstständige neben der Säule 3a zusätzlich PK-Sparbeiträge einzahlen und freiwillige PK-Einkäufe leisten.
Tipp: In der Regel ist die Steuerersparnis durch PK-Einkäufe grösser als nur mit der Einzahlung in die Säule 3a. Gleichzeitig sparen Sie so systematisch Vermögen für Ihre Altersvorsorge an und haben einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod.