Ist meine Personal- und Ressourcenplanung nachhaltig?
Eine sorgfältige Personalplanung ist wichtig. Dazu sollten Gründerinnen und Gründer den Personalbedarf ermitteln und die benötigten Kompetenzen, Qualifikationen und die Anzahl der Mitarbeitenden bestimmen. Anschliessend gilt es, die finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, um die Lohnkosten zu decken.
Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Sie auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mit Ausnahme von Verträgen mit Lernenden auch mündlich abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich jedoch, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten:
- Namen und Adressen der Vertragsparteien
- Tätigkeitsbereich und Funktion
- Beginn, Dauer und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
- Dauer der Probezeit
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Höhe des Salärs
- Ferienanspruch pro Kalenderjahr
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
- Pensionskasse
Tipp: Was nicht im Vertrag aufgeführt wird, ist in der Regel im Obligationenrecht oder in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt, die es in einigen Branchen gibt. Grundsätzlich darf nie zu Ungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vom gesetzlichen Minimalstandard abgewichen werden.
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