Ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch?
Je nach Rechtsform und Umsatz ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Personengesellschaften müssen sich erst ab einem Umsatz von 100'000 Franken eintragen. Eine Registrierung kann aber schon vorher sinnvoll sein: Behörden, Lieferanten oder Kunden, die einen Auszug verlangen, gibt der Eintrag im Handelsregister Sicherheit. Das Anmeldeformular für den Handelsregistereintrag finden Sie auf der Homepage des Handelsregisteramts des jeweiligen Kantons.
Firma gründen: So wählen Sie die richtige Rechtsform
Merkblatt