So entwickeln sich die Immobilienpreise

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VZ Analyse

Die Preisentwicklung am Immobilienmarkt zeigt unvermindert nach oben – und zwar in allen Segmenten. Kaufinteressenten sind immer öfter mit Bieterverfahren konfrontiert. Bevor man sich auf so ein Verfahren einlässt, sollte man sich sorgfältig darauf vorbereiten.

vor 4 Stunden

Beschreibung

Auch in den letzten Monaten sind die Preise für Wohneigentum weiter gestiegen. Den stärksten Anstieg verzeichnen die Preise für Eigentumswohnungen und Ein­familien­häuser. Allein in den letzten drei Jahren ist ihr Wert um durchschnittlich 10 Prozent gestiegen. 

Dieser Trend ist ungebrochen: Im vierten Quartal 2025 stiegen die Preise über alle Segmente hinweg um durchschnittlich 1,3 Prozent. Und bis auf weiteres dürfte sich daran kaum etwas ändern. Denn die Nachfrage nach Wohneigentum ist hoch, während die Bautätigkeit verhalten bleibt. Diese Kombination spricht für steigende Preise.

Strategien, um nicht zu viel für die Wunsch-Immobilie zu bezahlten

Wer heute Wohn­eigentum kaufen will, sieht sich immer häufiger mit einem Bieterverfahren konfrontiert. Darauf sollte man sich erst einlassen, wenn man eine klare Strategie festgelegt hat. Denn die Gefahr ist gross, dass man mehr bietet als geplant, oder dass man das ideale Heim nicht bekommt, weil das Angebot zu tief war – unter Umständen hat man es um einen kleinen Betrag verpasst. 

Man unterscheidet zwischen einstufigen und mehr­stufigen Bieterverfahren. Bei einstufigen Verfahren kann man sein Angebot in der Regel nicht mehr korrigieren. Bei mehrstufigen Verfahren kommt es mindestens zu einer weiteren Runde, in der die Kaufwilligen ihr erstes Angebot erhöhen können. Bei beiden Verfahren ist entscheidend, vorab einen maxi­malen Betrag festzulegen, der zum Haushaltsbudget passt. Denn ohne klare Obergrenze kann das Eigenheim zur  finanziellen Überlastung werden. 

Unabhängige Bewertung des Objekts als Basis

Basis für die Höhe eines Angebots sollte eine Bewertung des Objekts von unabhängiger Seite sein. Heute muss man davon ausgehen, dass Wohn­eigentum kaum mehr unter dem geschätzten  Marktwert verkauft wird. Je genauer ein Objekt den Vorstellungen der Kaufwilligen entspricht, desto höher darf die Zahlungsbereitschaft sein. 

Im Unterschied zum einstufigen Verfahren sollte man in mehrstufigen Verfahren beim ersten Gebot höchstens den ausgeschriebenen Verhandlungspreis bieten, um den Preis nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

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