Versicherungsmanagement

Günstige Versicherungen für KMU

Beim VZ profitieren KMU doppelt: Sie zahlen weniger Prämien für ihre Versicherungen, und sie reduzieren ihren administrativen Aufwand deutlich.

Simon Tellenbach
Geschäftsleiter Firmenkunden

Werden Pensionskasse, Krankentaggeld-Versicherung, Unfallversicherung und Unfall-Zusatzversicherung sowie weitere Firmenversicherungen bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen, verursacht das in vielen Unternehmen einen enormen Aufwand. Für jede Versicherung steht ihnen eine andere Ansprechperson gegenüber. Mit jedem Versicherer muss ein eigener Vertrag ausgehandelt und bewirtschaftet werden.

Das führt oft zu Doppelspurigkeiten. So müssen zum Beispiel neue Löhne jeweils mehreren Versicherern gemeldet werden. Teilweise sind die Aufnahmekriterien derart unterschiedlich, dass neue Mitarbeitende für die Pensionskasse und das Krankentaggeld gleich zweimal zur Gesundheitsprüfung antreten müssen. Schlimmstenfalls braucht es sogar noch einen separaten Arztbesuch für die Aufnahme in die UVG-Zusatzversicherung.

Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:

Tiefere Kosten und weniger Administration

Es geht auch mit weniger administrativem Aufwand – und vor allem auch mit tieferen Kosten. Beim VZ können Unternehmen ihre Unfall- und Krankentaggeldversicherung samt Pensionskasse, ihre betriebliche Sachversicherung sowie die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung und aus einer Hand beziehen. Sie haben dann nur noch einen Ansprechpartner und müssen die versicherten Löhne nur einem Partner melden. Zudem bekommen sie nur noch eine Rechnung pro Jahr, und in der Regel es braucht nur noch einen Gesundheits-Check. Das reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Das VZ fasst die Vorsorgelösungen von ganz vielen KMU in einem Pool zusammen und kommt mit einer sehr schlanken Administration aus. Darum profitieren kleine und mittlere Betriebe beim VZ von Kostenvorteilen, die sonst nur grosse Unternehmen aushandeln können. Prämien und Verwaltungskosten sind bis zu 30 Prozent tiefer als bei anderen Anbietern.

Bis zu 30 Prozent günstigere Prämien

Folgendes Beispiel verdeutlicht das Sparpotenzial: Eine Treuhandfirma mit vier Mitarbeitenden hat ihre Personenversicherungen bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen. Die Kosten für alle Versicherungen inklusive Verwaltungskosten belaufen sich auf jährlich 43'262 Franken. Mit der VZ Vorsorgelösung bezahlt die Firma für vergleichbare Leistungen insgesamt nur noch 31'951 Franken. Das entspricht einer Kostenersparnis von rund 11'300 Franken – jedes Jahr. Gleichzeitig kann das Unternehmen seinen administrativen Aufwand deutlich reduzieren, weil es für alle Versicherungen den gleichen Ansprechpartner hat.

Die Kosten für die Verwaltung der VZ-Lösung sind dank der effizienten Administration tief. Pro versicherter Person betragen sie für das Krankentaggeld, die UVG-Versicherung und den UVG-Zusatz zusammen pauschal nur 150 Franken pro Jahr. Für die Pensionskasse werden ebenfalls pauschal 150 Franken pro Person und Jahr in Rechnung gestellt. Andere Anbieter erheben die Verwaltungskosten nicht verursachergerecht, sondern in Prozenten der versicherten Löhne. Günstig sind die Verwaltungskosten beim VZ auch im Vergleich mit anderen Pensionskassen, die durchschnittlich 400 bis 500 Franken verlangen.

Mehr Flexibilität und keine Quersubventionierung

Die Pensionskasse im Rahmen der VZ Vorsorgelösung für Firmen bietet noch weitere Vorteile. Bei vielen anderen teilautonomen Sammelstiftungen gibt der Stiftungsrat die Anlagestrategie für alle angeschlossenen Unternehmen vor. Das bedeutet, dass die angeschlossenen Unternehmen die Anlagestrategie nicht auf ihre Bedürfnisse abstimmen können. Viele Stiftungen äufnen kollektive Wertschwankungsreserven und weisen nur einen Deckungsgrad für die gesamte Stiftung aus. Kündigt ein angeschlossenes Unternehmen den Anschlussvertrag, wird eine Überdeckung oft nicht mitgegeben, obwohl das Unternehmen zur Finanzierung der Überdeckung beigetragen hat.

Anders bei der VZ BVG Sammelstiftung: Hier kann jedes angeschlossene Unternehmen vorgeben, welche Anlagerisiken es eingehen will. Zudem weist das VZ für jedes Unternehmen einen separaten Deckungsgrad aus. So gibt es keine Quersubventionierung und Verwässerung zwischen den angeschlossenen Unternehmen. Kündigt ein Unternehmen seinen Anschlussvertrag, nimmt es sein tatsächliches Guthaben im Zeitpunkt der Kündigung mit.

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