Nachlass

Teilungsvorschriften können helfen, Streit unter Erben zu vermeiden

In einem Testament sollte man regeln, wer welche Vermögenswerte aus dem Nachlass erhalten soll.

Sarah Wagner
Nachlassexpertin

Ohne solche Teilungsvorschriften kann die Erbteilung langwierig, aufreibend und teuer werden. Die Erben müssen dann nämlich untereinander ausmachen, wie sie den Nachlass aufteilen.

Eine Teilungsvorschrift kann vor allem für den überlebenden Ehepartner sinnvoll sein, da er kein Vorrecht auf einzelne Gegenstände hat, ausser auf das gemeinsam bewohnte Heim und das gemeinsame Mobiliar.

Wer seinem Ehepartner weitere Vorrechte einräumen will, kann dies zum Beispiel mit folgender Klausel im Testament tun: "… räume ich meiner Frau das Recht ein, die Vermögensteile auszuwählen, die sie behalten möchte, und den Wert an ihren Erbteil anrechnen zu lassen."

Eine Teilungsvorschrift kann im Widerspruch zur eingesetzten Erbquote stehen, zum Beispiel wenn der Wert eines zugeteilten Gegenstands die festgelegte Erbquote des Begünstigten übersteigt. Fehlen klare Anordnungen, geht die Erbeinsetzung vor.

Das bedeutet, dass der bevorteilte Erbe die übrigen Erben für den übersteigenden Anteil abfinden muss. Ebenso sollte man bedenken, dass sich der Wert eines zu­geteilten Vermögenswerts im Lauf der Jahre verändern und deshalb unter Umständen zu einer Pflichtteilsverletzung führen kann, die die Benachteiligten anfechten können.