Pensionierung

BVG-Reform: Prüfe die Auswirkungen auf deine Pensionierung

Tieferer Mindestumwandlungssatz, Rentenzuschläge und bessere Absicherung von Teilzeitarbeitenden: Was würde sich durch die BVG-Reform genau ändern?

Voraussichtlich nächsten März werden wir über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) abstimmen. Kommt die Vorlage an der Urne durch, dann ändert sich für dich und deine Pensionskasse einiges. Das muss du über die Reform wissen:

Tiefere Renten

Mit dem sogenannten Umwandlungssatz wandelt eine Pensionskasse das angesparte Altersguthaben in eine lebenslange Rente um. Durch die Reform soll der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Das bedeutet, dass bei 100'000 Franken in der Pensionskasse angespartes Altersguthaben statt mindestens 6800 Franken neu nur noch mindestens 6000 Franken Rente im Jahr ausbezahlt werden müssten.

Merkblatt

Checkliste für die Planung Ihrer Pensionierung

Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Punkte, die Sie bei der Planung Ihrer Pensionierung berücksichtigen sollten.

Vom tieferen Mindestumwandlungssatz wären aber längst nicht alle gleich betroffen. Denn der Mindestumwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil des Altersguthabens. Die meisten Versicherten haben aber auch überobligatorisches Altersguthaben in der Pensionskasse angespart. Im Überobligatorium können die Pensionskassen den Umwandlungssatz selber festlegen. Oft ist er dort schon deutlich niedriger als der Satz für das Obligatorium.

Gar nicht betroffen vom tieferen Mindestumwandlungssatz wären alle bereits Pensionierten. Ihre Renten bleiben gleich, unabhängig davon, ob die BVG-Reform angenommen wird oder nicht.

Rentenzuschläge

Gerade Menschen, die einige Jahre vor ihrer Pensionierung stehen, könnten als Folge des tieferen Mindestumwandlungssatzes eine kleinere Rente erhalten. Darum sieht die Reform Kompensationszahlungen in der Form von lebenslangen Rentenzuschlägen vor. Der Bund hat eine Übergangsgeneration von insgesamt 15 Jahrgängen definiert. Ob und wie viel Zuschlag es gibt, ist vom Jahrgang und vom angesparten Altersguthaben abhängig (siehe Tabelle).

Sparbeiträge

Eine weitere Massnahme der BVG-Reform betrifft die Sparbeiträge, auch Altersgutschriften genannt. Sie werden in Prozent des versicherten Lohnes berechnet und bestimmen, welcher Teil vom Lohn dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben wird. Im Laufe des Erwerbslebens steigen die Sparbeiträge an. Die Sparbeiträge ergeben zusammen mit der Verzinsung das Altersguthaben, welches dann bei der Pensionierung in Renten- oder Kapitalform bezogen wird.

Durch die BVG-Reform sollen die Sparbeiträge abgeflacht werden. Jüngere Erwerbstätige müssten so prozentual etwas mehr in die Pensionskasse einzahlen als heute, ältere Arbeitnehmende weniger. Neu sollen für Erwerbstätige zwischen 25 und 44 Sparbeiträge von 9 Prozent des BVG-pflichtigen Lohns gelten. Zwischen 45 bis 65 Jahren würden die Sparbeiträge dann bei 14 Prozent liegen. Diese flachere Staffelung der Sparbeiträge soll ältere Erwerbstätige weniger "teuer" und so attraktiver für die Arbeitgeber machen.

Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug

Teilzeitarbeitende und Beschäftigte mit einem tiefen Einkommen oder mehreren Jobs sollen künftig besser abgesichert werden. Darum würde die Eintrittsschwelle von 22’050 auf 19’845 Franken sinken. Die Eintrittsschwelle ist der Betrag, den man mindestens im Jahr verdienen muss, damit man überhaupt im BVG versichert ist. Zudem soll der der fixe Koordinationsabzug von aktuell 25’752 Franken ganz wegfallen. Beträgt der Jahreslohn zum Beispiel 30’000 Franken, dann werden davon derzeit 25’725 Franken abgezogen. So sind nur 4’275 Franken überhaupt im BVG versichert, also rund 14 Prozent des Jahreslohns. Mit der BVG-Reform wären neu immer 80 Prozent des Jahreslohns versichert. Im Beispiel würde der im BVG versicherte Lohn auf 24’000 Franken steigen und so bei 80 Prozent des Jahreslohnes liegen.

Auswirkungen der BVG-Reform prüfen

VZ-Studie

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Das VZ VermögensZentrum hat in einer neuen Studie berechnet und analysiert, was die BVG-Reform für die Menschen in der Schweiz konkret bedeutet.

Das VZ VermögensZentrum hat in einer neuen Studie berechnet, wie sich die geplanten Massnahmen auf die künftigen Renten auswirken. Die Berechnungen zeigen: Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich stark von Person zu Person. Es kommt sehr auf das jeweilige Einkommen, Alter, Arbeitspensum und die aktuelle Pensionskassenlösung an. Es lohnt sich, wenn du deine persönliche Situation frühzeitig im Detail analysieren lässt.

Ob die Schweizerinnen und Schweizer die Reform an der Urne annehmen oder ablehnen: Schon heute ist klar, dass die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze weiter reduzieren werden – und so auch die ausbezahlten Renten. Der Trend zeigt seit Jahren nach unten. Weil zudem kaum eine Pensionskasse die Inflation ausgleicht, büssen die Renten laufend an Kaufkraft ein. Wer ohne finanzielle Sorgen in Pension gehen will, muss schon viele Jahre vorher selbst aktiv werden. Das private und freiwillige Sparen und Vorsorgen wird immer wichtiger – zum Beispiel über die Säule 3a.

Du willst dich richtig auf deine Pensionierung vorbereiten? Die Expertinnen und Experten des VZ beraten dich in allen Fragen.