Nachlass

Der einfache Weg zur gemeinnützigen Stiftung

Wer einen Teil seines Vermögens steuerfrei für einen guten Zweck einsetzen möchte, kann eine eigene gemeinnützige Stiftung ins Leben rufen. Noch einfacher und deutlich weniger kapitalintensiv ist es, stattdessen eine persönliche Unterstiftung einer Dachstiftung zu gründen. So funktioniert es.

Portrait von Renato Sauter

Renato Sauter

Funktion Nachlassexperte

Publiziert am

19. Dezember 2025

Viele Menschen spenden, um zu helfen und etwas Positives zu bewirken. Wer darüber hinaus sicherstellen möchte, dass sein Einsatz längerfristig und regelmässig etwas auslöst, kann eine gemeinnützige Stiftung gründen. Sie ist ein wirkungsvolles Instrument, um Werte dauerhaft zu verankern, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und persönliche Überzeugungen weiterzugeben. Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder soziale Hilfe, eine Stiftung trägt das Engagement der Stifter bestenfalls über Generationen hinweg. Der Staat unterstützt diesen Einsatz, indem er die gemeinnützigen Stiftungen von den Steuern befreit. Einzahlungen dürfen die Stifter als Spende in der Steuererklärung in Abzug bringen – beim Bund und in den meisten Kantonen im Umfang von bis zu 20 Prozent des Reineinkommens.

Eine eigene gemeinnützige Stiftung zu errichten, ist allerdings mit einigem Aufwand verbunden.  Allein die Gründung kann bis zu 12’000 Franken kosten. Und es braucht erfahrungsgemäss ein Stiftungskapital von mindestens 3 Millionen Franken, damit regelmässige Ausschüttungen an die Begünstigten möglich sind, ohne dass das Stiftungskapital nach kurzer Zeit aufgebraucht ist.
 

Wer keinen so hohen Betrag für einen guten Zweck aufbringen will oder kann, schliesst sich am besten einer Dachstiftung an. Sie ist die pragmatische Alternative zur eigenen Stiftung und ideal für ein unkompliziertes, kostengünstiges Engagement.

Die Dachstiftung führt dann die ihr angeschlossenen Stiftungsfonds und kümmert sich um deren Geschäftsführung und Administration sowie um die Ausschüttungen und Vergabungen an die Begünstigten. Als Stifter hat man so weniger Kosten und Aufwand, als wenn man seine eigene Stiftung gründet. Der Stifter bestimmt selbst, welchen Zweck der Stiftungsfonds trägt und ob im Namen des Stifters oder anonym ausbezahlt werden soll.

Eine vorgängige Finanzplanung ist wichtig

Die Überschreibung von Vermögen auf eine Stiftung kann man nicht widerrufen, und Entnahmen für den persönlichen Bedarf sind nicht zulässig. Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten weitergeben möchten, sollten Sie Ihre Finanzen deshalb langfristig und sorgfältig planen, damit Sie später nicht in Geld- oder Existenznot geraten.

Eine solide Finanzplanung berücksichtigt die langfristigen Einnahmen und Ausgaben, einschliesslich steigender Gesundheitskosten oder höherer Steuern. Sie zeigt auf, wie viel Geld tatsächlich für eine Stiftung zur Verfügung steht.

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