Welche Sozialversicherungen sind obligatorisch?
Wer sich selbstständig macht, muss sich selbst um den passenden Versicherungsschutz und die optimale Vorsorge kümmern. Welche Versicherungen sinnvoll sind, hängt vor allem von der Rechtsform des Unternehmens ab.
Für Aktiengesellschaften und GmbH sind viele Deckungen obligatorisch. Dazu gehören die staatliche Vorsorge mit AHV, IV, EO und ALV sowie die Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge. Freiwillig sind hingegen die Krankentaggeld- und die UVG-Zusatzversicherung.
Für Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmer ist der Abschluss der Personenversicherungen dagegen freiwillig. Lediglich die staatliche Vorsorge mit AHV, IV und EO ist obligatorisch. Als Firmeninhaberin oder Firmeninhaber müssen Sie entscheiden, ob Sie mit oder ohne Pensionskasse für Ihr Alter vorsorgen wollen. Je nach Branche steht allerdings nicht allen ein Anschluss an eine Pensionskasse offen.
Firmengründung und Versicherungen
Merkblatt