Zürich (awp) - Im juristischen Nachspiel des Postauto-Skandals hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) laut einem Medienbericht auch gegen die zweite Rückweisung seiner Anklage durch das Berner Wirtschaftsgericht Beschwerde eingereicht. Dieses hatte zuvor die Klage gegen ehemalige Postauto- und Post-Manager zurückgewiesen und das Fedpol aufgefordert, die Untersuchung ein weiteres Mal neu zu starten, wie CH Media am Mittwoch berichtete.
Es wäre bereits der dritte Anlauf in dem komplexen Fall. Der Subventionsbetrug bei der Postauto-Tochter, der 2018 zum Abgang der damaligen Post-Chefin führte, gilt im Staatskonzern als abgeschlossen. Juristisch aber bleibt der Fall ein offenes Kapitel.
Das Fedpol wirft sieben Managern vor, systematisch Subventionen erschlichen zu haben. Die Post habe deshalb über 200 Millionen Franken zurückzahlen müssen. Die vom Fedpol verfügten Strafen erreichten Höhen von bis zu 420'000 Franken. Alle Beschuldigten erhoben Einsprache. Das Berner Wirtschaftsstrafgericht erklärte die Strafverfügungen im Februar wegen unzulässiger Verfahrensleitung für nichtig.
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