Vorsorge

Ungenügende Vorsorge bei Tod und Invalidität

Viele gehen davon aus, dass sie gut abgesichert sind, wenn sie invalid werden oder sterben. Häufig fliesst aber viel weniger Geld als erwartet, wie Hunderte von Vorsorge-Checks zeigen.

Selina Wyss
Vorsorgespezialistin

Das VZ VermögensZentrum durchleuchtet regelmässig die Vorsorge von Hunderten Haushalten. Die Auswertung dieser Vorsorge-Checks zeigt: Die Wenigsten wissen, wie sie und ihre Familie finanziell dastehen, wenn sie invalid werden oder sterben. Viele gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie in so einem Fall gut abgesichert sind.

Konkubinat: Mehr als die Hälfte der Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern ist schlecht abgesichert, wenn ein Partner invalid wird oder stirbt. Weder die AHV noch die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt eine Rente, und nur ein Teil der Pensionskassen sehen Leistungen vor. Dem Konkubinatspaar in der Tabelle fehlen je nachdem bis zu 73'000 Franken pro Jahr.

Erwerbsausfall: Bei mehr als der Hälfte der Haushalte mit einem Hauptverdiener muss dieser sein Pensum reduzieren, wenn sein Partner invalid wird. Die wenigsten berücksichtigen diese Lohneinbusse bei ihrer Vorsorge. Unter Umständen führt das zu grossen Lücken.

Unfall: Jede vierte Person mit höherem Einkommen ist bei einem Unfall ungenügend abgesichert. Denn die obligatorische Unfallversicherung deckt nur Lohnteile bis 148'200 Franken ab. Und nicht jeder Arbeitgeber hat für seine Mitarbeitenden eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen, die Lohnteile über 148'200 Franken versichert.

Selbstständige: Jede sechste selbstständige Person ist nur in der AHV/IV versichert. Stösst ihr etwas zu, sind die Einbussen massiv – bei Invalidität, Tod und nach der Pensionierung.

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