Vorsorge

Teilzeitarbeit: Schliesst die Pensionskassen-Reform alle Vorsorgelücken?

Wer mit einem reduzierten Pensum arbeitet, sollte die Folgen der Reform besonders gut prüfen. Einige würden deutlich mehr Rente bekommen, andere sogar weniger.

Simon Tellenbach
Vorsorgespezialist
Publiziert am
26. Oktober 2023

Viele Teilzeitarbeitende sind in der beruflichen Vorsorge kaum oder gar nicht versichert. Darum bekommen sie nach der Pensionierung nur eine kleine oder gar keine Rente aus der Pensionskasse. Die geplante Reform der Pensionskassen soll ihre Situation künftig deutlich verbessern. 

Merkblatt

BVG-Reform: Die Folgen für Ihre Pensionierung

Dieses Merkblatt stellt die Massnahmen und Auswirkungen der BVG-Reform vor, über welche voraussichtlich im Frühjahr 2024 abgestimmt wird.

Die wichtigste Massnahme für Teilzeitarbeitende: Der Koordinationsabzug von 25'725 Franken soll abgeschafft werden. Stattdessen wären immer 80 Prozent des Lohns versichert. Davon würden vor allem Erwerbstätige mit einem kleinen Pensum profitieren. Ein Beispiel: Eine 45-jährige Frau arbeitet 40 Prozent. Weil die Reform gleichzeitig den Mindestumwandlungssatz auf 6 Prozent senken will, bekäme sie eigentlich weniger Rente. 

Ihr versicherter Lohn und damit ihre Beiträge würden jedoch steigen, sodass sie über 50'000 Franken zusätzlich ansparen könnte. Insgesamt wäre ihre jährliche Rente 2752 Franken höher.

Warten Sie nicht auf die Reform 

Müssen sich Teilzeitarbeitende also keine Sorgen mehr machen? Achtung: 

  • Es ist offen, ob die Reform angenommen wird.
  • Es kann Jahre dauern, bis sie in Kraft tritt.
  • Je nach Alter kann man trotz Reform zu wenig in der Pensionskasse ansparen.
  • Die Reform wird nicht alle Lücken schliessen. Je nach Situation kann die Rente sogar sinken.

Ein Beispiel: Ein 60-Jähriger arbeitet 80 Prozent. Er gehört zur Übergangsgeneration und bekommt einen Rentenzuschlag von 500 Franken pro Jahr. Wegen der Reform spart er aber rund 7000 Franken weniger in der Pensionskasse an. Insgesamt sinkt seine jährliche Rente um 1723 Franken (Tabelle).

Tipp: Warten Sie nicht zu und schliessen Sie die Lücken in Ihrer Vorsorge. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber den Koordinationsabzug an Ihren Beschäftigungsgrad anpasst. Sprechen Sie ihn darauf an. Verpflichtet ist er zwar nicht, viele Firmen kommen ihren Teilzeitangestellten aber freiwillig entgegen. Und zahlen Sie wenn möglich in die Säule 3a und die Pensionskasse ein. Diese Beträge dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Sie möchten wissen, wie sich die Reform auf Ihre Rente auswirken würde? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ.