Pensionskasse

Mehr oder weniger Geld? Das müssen Sie über die Pensionskassen-Reform wissen

Je nach persönlicher Situation beeinflusst die geplante BVG-Reform die künftige Rente sehr unterschiedlich. Gerade Teilzeitarbeitende können davon profitieren. Eine neue Studie zeigt, was Sie für Ihre Rente wissen müssen.

Simon Tellenbach
Vorsorgespezialist
Aktualisiert am
27. September 2023

Zwar ist Ihre erste Rente noch weit weg. Allerdings befindet sich die berufliche Vorsorge im Umbruch. Der Grund: Die Pensionskassen stehen unter Druck. Es lohnt sich daher, frühzeitig zu klären, ob zusätzlicher Vorsorgebedarf besteht – und sich über die geplante BVG-Reform zu informieren. Vorausgesetzt, die Stimmbevölkerung stimmt der Reform voraussichtlich im Frühling 2024 zu, ändert sich einiges für Ihre Rente.

VZ-Studie

Die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21)

Das VZ VermögensZentrum hat in einer neuen Studie berechnet und analysiert, was die BVG-Reform für die Menschen in der Schweiz konkret bedeutet.

Bundesrat und Parlament haben nach zähem Ringen einen ganzen Strauss an Massnahmen verabschiedet. Nun hat das VZ VermögensZentrum berechnet, wie sich diese auf die Renten und damit das persönliche Portemonnaie auswirken können. Je nach Situation haben die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner dereinst mehr oder weniger Geld zur Verfügung.

So könnte eine 45-jährige Person, die Vollzeit arbeitet und 120'000 Franken im Jahr verdient, nach der BVG-Reform jährlich 3095 Franken weniger Rente bekommen. Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung ist ebenfalls kleiner als vor der Reform. Eine gleichaltrige Person, die in einem 40-Prozent-Pensum tätig ist und ein Einkommen von 30'000 Franken ausweist, profitiert dagegen: Bei ihr fliessen dank der Reform jedes Jahr 2752 Franken mehr aufs Konto. Auch das angesparte Altersguthaben ist deutlich höher (Tabelle).

Teilzeitarbeitende profitieren

Teilzeitarbeitende und Geringverdienende profitieren davon, dass der fixe Koordinationsabzug von 25'725 Franken durch einen variablen ersetzt werden soll. Dank diesem wären künftig immer 80 Prozent des Jahreslohns versichert. Wenn jemand also beispielsweise 30'000 Franken verdient, dann wird davon momentan der fixe Koordinationsabzug abgezogen. So sind nur 4275 Franken im BVG versichert – also rund 14 Prozent des AHV-Lohns. Mit der Reform würde der versicherte Lohn auf 24'000 Franken steigen und so bei 80 Prozent des Lohnes liegen. Der versicherte Lohn von Teilzeitarbeitenden und Geringverdienenden wird also grösser und sie können so bis zur Pensionierung deutlich mehr Kapital aufbauen. Ihre Absicherung verbessert sich.

Zudem möchten Bund und Parlament die Altersgutschriften flacher ausgestalten und die Anzahl der Sparstaffelungen von vier auf zwei reduzieren. Neu sollen jüngere Menschen prozentual mehr in die Pensionskasse einzahlen, ältere Arbeitnehmende weniger. Konkret sollen die Altersgutschriften bei Arbeitskräften zwischen 25 und 44 Jahren künftig 9 Prozent betragen, zwischen 45 und 65 Jahren wären es 14 Prozent. Eine 65-jährige Arbeitnehmerin wäre so künftig aus Sicht der Arbeitgeber gleich "teuer" wie ein 45-jähriger Arbeitnehmer. Momentan betragen die Sparbeiträge für einen 45-Jährigen 15 Prozent, ab 55 Jahren sind es 18 Prozent (Tabelle). 
 

Umwandlungssatz soll sinken

Zudem soll der gesetzliche Mindestumwandlungssatz im Obligatorium von heute 6,8 auf 6 Prozent sinken. Bei einem Guthaben von 100'000 Franken gäbe es jährlich nur noch 6000 statt 6800 Franken. Für die Übergangsgeneration sieht der Bund jedoch einen Rentenzuschlag vor, der ihre Einbussen aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes abfedern soll und je nach Alter in der Höhe variiert. Wer beim Inkrafttreten der Reform jünger als 50 Jahre ist, bekommt jedoch keinen Zuschlag mehr. Für alle noch nicht pensionierten Versicherten gilt demnach: Wenn der Mindestumwandlungssatz wie geplant sinkt, bedeutet das eine um rund 12 Prozent tiefere Rente.

Allerdings sind die meisten Erwerbstätigen zusätzlich im Überobligatorium versichert, in dem die Pensionskassen schon heute oft tiefere Umwandlungssätze anwenden. Die Renten werden daher bereits jetzt mit einem Mischsatz berechnet, der oft deutlich unter 6 Prozent liegt.

Letztlich bestimmen verschiedene Kriterien, wie sich die BVG-Reform auf die persönliche Rente auswirkt. Dazu zählen etwa das Alter, der Lohn, die Leistungen der Pensionskasse oder das vorhandene Altersguthaben. Ob man mit oder ohne Reform finanziell besser dasteht, unterscheidet sich deshalb stark von Person zu Person.
 

Merkblatt

Tipps zur Säule 3a

Das Merkblatt informiert, wo und wann sich Einzahlungen am meisten lohnen, und wie man am besten vorgeht.

Tipp: Ob mit oder ohne Reform ist eines schon heute klar: Viele Pensionskassen werden ihre Renten weiter senken müssen. Handeln Sie schon heute und stärken Sie Ihre private Altersvorsorge. Zahlen Sie regelmässig in die Säule 3a ein. So verbessern Sie Ihre Vorsorge und sparen erst noch Steuern.

Informieren Sie sich bereits heute darüber, was sich durch die Reform für Ihre Pensionierung und Rente ändern würde. Bestellen Sie die kostenlose Studie zum Thema. Das kostenlose Merkblatt mit Tipps zur Säule 3a hilft Ihnen, das Maximum aus Ihrer freiwilligen Altersvorsorge herauszuholen. Oder sprechen Sie direkt mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.