Steuern

Ab 50 wird es noch wichtiger, Steuern zu sparen

Zwischen 50 und 65 Jahren steigen die Vermögenssteuern vieler Erwerbstätiger sprunghaft an. In diesen Jahren kann man aber auch einiges gegen hohe Steuern tun.

Markus Stoll
Steuerspezialist
Aktualisiert am
21. Juni 2023

Eine Analyse des Kantons Zürich zeigt, dass das mittlere steuerbare Vermögen bis 50 nur langsam wächst. Bis zur Pensionierung kann es allerdings kräftig zunehmen und Steuerzahlende in höhere Progressionsstufen kata­pul­tieren:

  • Viele Ehepaare sparen in diesen Jahren mehr an, weil einer der Partner sein Pensum erhöht oder wieder voll arbeitet, nachdem die Kinder ausgeflogen sind.
  • Die meisten Erwerbs­tätigen beziehen Ersparnisse aus der Pensionskasse und der Säule 3a, die dann als Vermögen steuerbar sind.
  • Dazu kommen oft Erbschaften und Schenkungen.

Ein Beispiel illustriert die Folgen für die Steuern: Das Vermögen eines Ehepaars wächst zwischen 50 und 65 von 1,5 auf 2,9 Millionen Franken. In Bern zahlen die Eheleute darum 8309 Franken mehr Steuern – in Basel sind es sogar 12'600 Franken, die zusätzlich anfallen.

Darum sollte man rechtzeitig prüfen, wie man generell seine Steuerlast nachhaltig reduzieren kann:

Vor der Pensionierung kann man unter Umständen mehrere Zehntausend Franken sparen, wenn man seine Ersparnisse aus der Säule 3a und der Pensionskasse über mehrere Steuerperioden gestaffelt bezieht. Dafür gibt es genügend Spielraum: So kann man sich zum Beispiel das Säule-3a-Kapital bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen. Ein grosses Sparpotenzial bietet oft der gestaffelte Bezug des Pensionskassen-Geldes. Wer etwa mit 63 sein Arbeitspensum von 100 auf 50 Prozent reduziert, kann sich bei vielen Pensionskassen die Hälfte des Guthabens bereits dann auszahlen lassen.

Merkblatt

Pensionierung – Rente oder Kapital?

Wie soll man das Pensionskassenguthaben beziehen? Die wichtigsten Kriterien für Ihren Entscheid erfahren Sie in diesem Merkblatt.

Bei der Pensionierung müssen sich Ehepaare gut abstimmen, wie sie ihr Guthaben aus der Pensions­kasse beziehen: Rente, Kapital oder beides? Und aus welcher Kasse soll welcher Betrag kommen? Steuerlich bleibt der Kapital­bezug trotz Vermögenssteuern langfristig oft attraktiver als die lebens­lange Rente, die zu 100 Prozent als Einkommen versteuert werden muss.

Ein Umzug kann eine Option sein, um die Steuerlast zu senken. Diesen Entscheid sollte man nicht allein vom Fiskus abhängig machen. Wo die Steuern tief sind, heben höhere Preise einen Teil der Ersparnis in der Regel auf. Wenn aber ohnehin ein Umzug geplant ist, kann der Steuersatz ein Kriterium für die Wahl des neuen Wohnorts sein.

Nach der Pensionierung sollte man sein Geld steueroptimiert anlegen. Steuerpflichtig sind vor allem Zinserträge auf Konten und Obligationen sowie Dividenden von Aktien. Kapitalgewinne dagegen, also die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis, sind in der Regel steuerfrei.

Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeitet, landet schnell einmal in der Steuerfalle. Kommen zum Lohn die Renten aus AHV und Pensionskasse hinzu, dann kann die Steuerlast steil ansteigen. Und: Nach der Pensionierung kann man in der Regel weniger Abzüge geltend machen als vorher.

Tipp: Klären Sie unbedingt ab, wie Sie dieser Falle entgehen. Je nachdem lohnt es sich, die Renten aufzuschieben. Auch kann es sinnvoll sein, weiter in die Pensionskasse einzukaufen. Einige Kassen erlauben das. Und wer länger arbeitet, darf auch weiter in die Säule 3a einzahlen und so Steuern sparen.

Sie möchten Ihre Steuerlast nachhaltig senken? Dann bestellen Sie das kostenlose Merkblatt oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ VermögensZentrum in Ihrer Nähe.