Viele planen ihre Ferien besser als ihre Pensionierung – ein fataler Fehler
Wer gut von seiner Rente und dem Vermögen leben will, sollte die Planung seiner Pensionierung ernst nehmen. Die folgenden Massnahmen sind entscheidend.

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Viele Berufstätige organisieren ihre Ferien sehr sorgfältig – ihre Pensionierung planen sie aber höchstens oberflächlich. Damit riskieren sie, dass sie erstens zu viel Steuern zahlen und zweitens, dass das Geld im Alter nicht reicht.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Je früher man die wichtigsten Massnahmen einleitet, desto höher ist später die Lebensqualität:
20 Jahre vorher
Bis zu Ihrer Pensionierung haben Sie einen langen Anlagehorizont. Gehen Sie beim Sparen darum mehr Risiken ein: Investieren Sie einen Teil Ihres Geldes in einen ETF-Sparplan. Und senken Sie Ihre Bankgebühren und Versicherungsprämien: Vergleichen Sie und wechseln Sie zu günstigen Anbietern.
10 Jahre vorher
Machen Sie spätestens mit 55 ein Budget und auf dieser Basis einen Finanzplan. Der Plan zeigt, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen entwickeln. Das ist wichtig – nur so bleibt Ihnen genug Zeit, um finanzielle Lücken zu schliessen.
8 Jahre vorher
Zahlen Sie freiwillig in die Pensionskasse ein, wenn Sie können. Steuerlich ist das jetzt besonders attraktiv. Für Ehepaare kann sich das noch mehr lohnen, weil sie gemeinsam besteuert werden. Wenn Sie Ihr Guthaben auszahlen lassen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst werden die Steuern fällig, die Sie mit dem Einkauf gespart haben.
5 Jahre vorher
Beziehen Sie Ihre Guthaben in der Pensionskasse und Säule 3a über mehrere Jahre verteilt. So können Sie die Steuerprogression oft brechen und unter Umständen mehrere Zehntausend Franken Steuern sparen.
3–5 Jahre vorher
Wenn Sie Ihr ganzes Pensionskassen-Guthaben oder einen Teil davon auszahlen lassen, müssen Sie das bis zu drei Jahre vorher anmelden. Erkundigen Sie sich, welche Fristen für Sie gelten. Und sichern Sie Ihre Nächsten ab – mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Pensionskasse auszahlen lassen.
6 Monate vorher
Melden Sie den Bezug Ihrer ersten AHV-Rente bei Ihrer Ausgleichskasse an.
Kurz vorher
Zahlen Sie jetzt noch den maximalen Säule-3a-Beitrag ein. Und schliessen Sie Unfälle in die Krankenkasse ein – die Deckung des Arbeitgebers läuft bei der Pensionierung aus.
1 Jahr danach
Wenn Sie berufstätig bleiben, können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Informieren Sie Ihre Zweigstelle – spätestens ein Jahr, nachdem Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen.