Unternehmensnachfolge

Schicksalsschläge: Sichern Sie die Zukunft Ihrer Firma ab

Ein Unfall, eine Krankheit oder ein Streit: Plötzliche Ereignisse können die Existenz der Firma gefährden. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich, ihre Familie und ihre Firma schützen.

Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge
Publiziert am
18. September 2023

Wenn einer Unternehmerin oder einem Unternehmer etwas zustösst, ist auch ihre Firma gefährdet. Ohne die richtigen Massnahmen laufen sie Gefahr, ihre Familien mit Aufgaben zu belasten, die sie nicht übernehmen können oder wollen – und dass sich unter Umständen auch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einschaltet. Sie überlassen damit die Geschicke ihrer Firma ausgerechnet in turbulenten Zeiten dem Zufall. Dies hat oft menschliche und finanzielle Konsequenzen.

Unfall, Krankheit, Urteilsunfähigkeit

Kann ein Unternehmer nicht mehr selbst entscheiden, steht sein Betrieb oft still. Ohne Regelung wird die Firma handlungsunfähig. Entsprechend gross ist die Unsicherheit bei den Angestellten und Geschäftspartnern.

Ein Vorsorgeauftrag ist für Unternehmer daher unverzichtbar. Sie weisen darin jemanden an und ermächtigen ihn, dafür zu sorgen, dass die Firma weitergeführt wird – vorübergehend oder dauerhaft. Zudem sollte ein Unternehmer die Abläufe und Prozesse definieren, indem er Stellvertreter ernennt, Zeichnungsberechtigungen ausweitet und ein Organisationsreglement erstellt. Wichtige Kontakte und Verträge gehören in einen physischen oder elektronischen "Notfallordner".

Tipp: Auch Aktionäre und Gesellschafter sollten einen Vorsorgeauftrag haben. So können beispielsweise an Generalversammlungen trotzdem Entscheidungen gefasst werden – etwa die Wahl von Verwaltungsräten, Zeichnungsberechtigten oder zu Dividenden.

Todesfall

Stirbt ein Unternehmer, ohne eine letztwillige Verfügung hinterlassen zu haben, gelten die Vorschriften des Güter- und Erbrechts: Die Erben werden Inhaber der Firma und müssen selbst klären, wer was bekommt. Bis sie eine Lösung finden, entscheiden sie gemeinsam über die Zukunft der Firma. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft mit der Zersplitterung des Betriebs oder mit Streit in der Familie endet.

Merkblatt

Nachlass und Nachfolge: Daran sollten Unternehmer denken

Wer seine Familie absichern und die Existenz der Firma nicht gefährden möchte, sollte frühzeitig einige wichtige Punkte regeln.

Schwierig ist eine familieninterne Nachfolge, wenn die Firma den Hauptteil des Nachlasses ausmacht. Übernimmt einer der Erben die Firma alleine, ist oft zu wenig freies Vermögen vorhanden, um die anderen Erben auszuzahlen. Den pflichtteilsgeschützten Erben steht jedoch ein Mindestanteil des Nachlassvermögens zu. Werden sie benachteiligt, können sie ihr Recht vor Gericht einklagen.

Tipp: Regeln Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist. Ziel und Herausforderung ist dabei oft die finanzielle Gleichstellung aller Erben. Vereinbaren Sie mit allen Beteiligten, ob, in welchem Umfang und wann ein Ausgleich stattfinden muss – etwa mit Teilungsvorschriften im Testament oder einem Erbvertrag. Fragen Sie eine Fachperson, wenn Sie unsicher sind.

Scheidung

Bei einer Scheidung gilt ohne anderslautende Vereinbarung die Errungenschaftsbeteiligung. Eine während der Ehe gegründete Firma gehört damit beiden Partnern je zur Hälfte. Bei einer Aufteilung kann das problematisch sein: Viele können den Partner nicht abfinden und müssen einen Teil der Firma übertragen oder sie ganz verkaufen. 

Tipp: Prüfen Sie die güterrechtlichen Möglichkeiten. Sie können beispielsweise in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es keine gegenseitigen Ansprüche. So sichern Sie bei einer Scheidung den Fortbestand Ihrer Firma.

Streit

Besitzen mehrere Personen zusammen ein Unternehmen, dann sollten sie das Verhältnis untereinander regeln. Bei Streit unter Mitinhabern geht es meistens um die Wertbestimmung der Firma, die Dividenden- und Lohnstrategie oder die Entscheidungsgewalt. 

Tipp: Schaffen Sie mit einem Aktionärsbindungsvertrag Klarheit – zu Beginn oder wenn sich die Ausgangslage verändert. Er regelt etwa Ein- und Austritt, Kaufpreis, Vorkaufsrechte, die Folgen bei Tod und Invalidität oder Kompetenzen.

Nachfolge regeln

Unternehmer sollten prüfen, ob Ehepartner, Kinder und/oder Mitarbeitende fähig und gewillt sind, die Firma weiterzuführen. Sonst drängt sich ein externer Verkauf auf. Alle drei Optionen müssen gut vorbereitet sein – am besten mithilfe einer Fachperson. Es geht um eine realistische Bewertung sowie erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen.

Wer den Fortbestand seines Unternehmens sichern möchte, sollte sich gut vorbereiten. Das kostenlose Merkblatt mitsamt Checkliste zeigt Ihnen, auf was Sie achten sollten. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.