Wie regle ich meinen Nachlass?

Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn man nichts anderes festgelegt hat. Oft ist das aber nicht im Sinne der verstorbenen Person, weil dann der Ehepartner oder eine andere Person, die einem sehr nahe stand, womöglich zu kurz kommt.

Mit einem Testament können Sie die vom Gesetz vorgesehene Erbfolge innerhalb eines gewissen Rahmens Ihren Wünschen anpassen. Beispielsweise können Sie den Erbteil der Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil reduzieren und gleichzeitig Ihrem Ehepartner eine höhere Quote zuweisen und diesen so finanziell besser absichern. Weiter lässt sich in einem Testament eine Person als Erbe einsetzen, die nach dem Gesetz nichts erben würde, zum Beispiel den Lebenspartner.

Wer sein Testament erstellt, muss jedoch Formvorschriften und gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten. Sonst ist das Testament unter Umständen ungültig oder kann von den benachteiligten Erben vor Gericht angefochten werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell absichern können und wie Sie allenfalls Streit unter den Erbenden vermeiden. 

Merkblatt
Merkblatt

Planen Sie Ihren Nachlass, bevor es dafür zu spät ist

Das kostenlose Merkblatt zeigt auf, worauf Sie bei der Erbschaftsplanung achten sollten und welche Entscheide wann getroffen werden müssen.

Termin

Kostenloses erstes Gespräch

Sprechen Sie mit einer Expertin oder einem Experten vom VZ. Das erste Gespräch ist kostenlos.