Wie hoch ist der Kapitalbedarf für die VZ Dachstiftung?
Bereits mit einer Einlage ab 200'000 Franken können Sie vom VZ einen Stiftungsfonds einrichten lassen. Sämtliche Einlagen können Sie auch gestaffelt einbezahlen. Die Vergabungen an die Begünstigten erfolgen ab der Mindesteinlage von 200'000 Franken. Alle Einlagen werden als gemeinnützige Zuwendungen anerkannt. Sie können diese in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen.