Was macht ein Willensvollstrecker?
Die im Testament oder Erbvertrag mit der Willensvollstreckung beauftragte Person oder Institution setzt den letzten Willen des Erblassers um, sorgt für eine effiziente Erbteilung und sucht bei Streitigkeiten unter den Erben kompromissfähige Lösungen. Das macht für die Hinterbliebenen vieles leichter.
Gleichzeitig bereitet er die Erbteilung vor. Er stellt das Nachlassvermögen fest, das die Basis für die Teilung bildet.