Was gehört zum Nachlassvermögen?
Das Nachlassvermögen entspricht der Summe der beim Tod vorhandenen Vermögenswerte wie zum Beispiel Wertschriften, Sparguthaben, Fahrzeuge und Liegenschaften, abzüglich der Schulden. Wenn einzelne Erben zu Lebzeiten Vermögenswerte erhalten haben, die der Ausgleichung unterliegen, müssen diese bei der Erbteilung zum Nachlassvermögen hinzugerechnet werden