Geldanlagen

Neue Bitcoin-ETF: Was Anleger dazu wissen müssen

Die amerikanische Börsenaufsicht hat zum ersten Mal Bitcoin-ETF zugelassen, die direkt in die Kryptowährung investieren können. Was heisst das nun für Anleger – und worauf müssen sie bei einer Investition in Bitcoin achten?

Bryan Haag
Experte für Kryptowährungen
Publiziert am
17. Januar 2024

Seit einigen Tagen ist es für Anlegerinnen und Anleger noch einfacher geworden, in Bitcoin zu investieren. Die US-Börsenaufsicht SEC hat nach mehreren vergeblichen Anläufen der Anbieter elf Bitcoin-Spot-ETF in den USA zugelassen. Diese ETF investieren direkt in die Kryptowährung. Damit unterscheiden sie sich von den bereits verfügbaren Bitcoin-Futures-ETF, die die Abbildung mittels Derivate umsetzen.

Der Entscheid der SEC  hat das Investieren in Bitcoin nochmals deutlich vereinfacht. Das kann dazu führen, dass mehr Anleger als zuvor in Kryptowährungen investieren. Experten waren deshalb im Vorfeld der Zulassung davon ausgegangen, dass die neuen ETF einen positiven Effekt auf den Bitcoin-Preis haben könnte. Auch wenn davon bislang wenig zu sehen ist, zeigt ein Rückblick, dass die Bitcoin-Notierungen in der Vergangenheit immer stark auf die Entscheide der SEC reagiert hatten (siehe Grafik).

Was man dazu wissen muss: Die neu zugelassenen ETF sind bislang ausschliesslich mit Domizil USA verfügbar. Daher sind die Fondsanbieter nicht verpflichtet, die in der Schweiz erforderlichen Dokumentationen zur Verfügung zu stellen. Diese dienen der Transparenz und dem Anlegerschutz. Hinzu kommt, dass Anleger beim Einsatz solcher Produkte der US-Erbschaftssteuer unterliegen können. Interessierte Anleger in der Schweiz können diese Produkte handeln. Dabei müssen jedoch erhöhte Kosten in Kauf genommen werden.

Für Schweizer Anleger, die Wert auf Transparenz und Rechtssicherheit legen, besteht aktuell die Alternative, an der Schweizer Börse SIX regulierte Bitcoin-ETP (Exchange Traded Products) zu erwerben. ETP stehen nicht nur auf Bitcoin, sondern auch auf weitere Kryptowährungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Anlageprodukte, die von der Funktionsweise her sehr stark mit ETF vergleichbar sind. Sie gelten jedoch als Schuldverschreibungen. Dabei wäre der Schutz des investierten Kapitals der ETP-Anteilseigner nicht gewährleistet, wenn der Herausgeber Konkurs gehen sollte.

Anleger können auch über regulierte Anbieter direkt in Bitcoin investieren. Hier ist die Wahl der Depotbank entscheidend, an welcher die Bitcoins gehandelt und verwahrt werden. Direktinvestitionen sind in der Regel günstiger, da die Produktgebühr entfällt. Die Gebühren bei den vorhandenen US-ETF und -ETP bewegen sich zwischen 0,2 Prozent und 1,5 Prozent. Zudem ist bei Direktinvestitionen eine Ein- und Auslieferung möglich.

Die Einführung der Bitcoin-Spot-ETF hat den Kryptomarkt für Anleger zugänglicher gemacht. Ob sie die beste und sinnvollste Investitionsform darstellen, hängt von den individuellen Bedürfnissen der Anleger ab. Vor einer Anlage sollte man sich daher genau über die Einzelheiten und Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten informieren. Aufgrund der starken Preisschwankungen von Kryptoanlagen sollten diese allerdings nur einen kleinen Teil eines diversifizierten Portfolios ausmachen.

In eigener Sache: Das VZ ermöglicht direkten und unkomplizierten Zugang, um ausgewählte Kryptowährungen zu handeln und sicher zu verwahren – und das ganz bequem zum bestehenden Depot. In einer konsolidierten Berichterstattung wird die Entwicklung aller Vermögenswerte inklusive Kryptowährungen aufgezeigt. Zudem können sowohl die Bitcoin-ETF als auch die Bitcoin-ETP über das Finanzportal des VZ gehandelt werden. 

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