Weltgrösster Vermögensverwalter will Bitcoin-Anlagen massenfähig machen
In den USA will ein Vermögensverwalter die hohen regulatorischen Hürden endlich überwinden und den ersten physischen Bitcoin-ETF lancieren.

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Für Kryptowährungen gibt es in der Zwischenzeit schon viele Anlagemöglichkeiten – von Fonds bis zu Trackern und Direktinvestitionen. Doch ausgerechnet die kostengünstigen und transparenten börsengehandelten Indexfonds (ETF) haben in den USA einen schweren Stand. ETF mit physisch hinterlegten Bitcoins wurden bislang nicht zugelassen.
Die US-Börsenaufsicht SEC hat alle Anträge unter Berufung auf Bedenken hinsichtlich der Volatilität der Kryptowährung und des Risikos der Marktmanipulation abgelehnt. Doch genau dies versucht nun Blackrock, der weltgrösste Vermögensverwalter, mit einem neuerlichen Antrag zu erreichen. Er will den Bitcoin-ETF auf den Spot-Preisen abstützen und ihn mit physischen Bitcoins unterlegen.
Alleine diese Ankündigung hat in den vergangenen Tagen den Kursen von verschiedenen Kryptowährungen wieder deutlich Schub verliehen. So ist der Preis für Bitcoin zwischenzeitlich auf den höchsten Stand seit einem Jahr geklettert. Seit Anfang Jahr ist er um gut 80 Prozent gestiegen (vgl. Grafik).
Der Antrag hatte sogleich Signalwirkung und liess weitere Anträge durch Bitwise, Invesco and WisdomTree in den darauffolgenden Tagen folgen. Während viele Krypto-Anlagemöglichkeiten relativ hohe Gebühren aufweisen, könnte ein solcher Bitcoin-ETF auch bezüglich Gebühren neue Akzente setzen.
Doch selbst wenn es Blackrock gelänge, eine Zulassung in den USA zu erhalten, müssten sich Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz noch gedulden. Denn es deutet wenig darauf hin, dass für einen solchen ETF auch in der Schweiz bald ein Zulassungsgesuch gestellt wird.
Damit bleibt Bitcoin-interessierten Anlegern in der Schweiz bis auf weiteres nur ein Direktinvestment in die Kryptowährung – oder eine indirekte Anlage mit Exchange Traded Products, kurz ETP. Dabei handelt es sich um börsenkotierte Wertpapiere, ähnlich wie Zertifikate oder ETF. Ziel dieser ETP ist es, einen bestimmten Index oder Basiswert – wie eben Bitcoin – so exakt wie möglich abzubilden und so eine vergleichbare Wertentwicklung zu erzielen. Damit sind sie von der Funktionsweise mit ETF vergleichbar, die ebenfalls an der Wertentwicklung eines Indexes partizipieren.
Der wesentliche Unterschied zwischen ETF und ETP ist, dass letztere Schuldverschreibungen sind. ETF dagegen gelten gemäss dem Kollektivanlagengesetz (KAG) als Sondervermögen. Damit ist im Falle eines Konkurses der Fondsgesellschaft der Schutz des investierten Kapitals der ETF-Anteilseigner gewährleistet.
Ein Bitcoin-ETF hätte aus Anlegersicht also klare Vorteile. Zudem könnten ETF auf die Kryptowährung zu grösserer Transparenz beim Bitcoin beitragen.
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