Immer mehr Unsicherheiten belasten Ihre Pensionierung
Viele Erwerbstätige machen sich Sorgen, ob ihr Einkommen im Alter reichen wird. Mit gutem Grund – denn wer in Zukunft in Pension geht, erhält weniger Geld als heutige Rentnerinnen und Rentner. Die Renten werden kaum ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Das liegt daran, dass immer mehr Probleme unsere Vorsorge immer stärker belasten. Die folgenden drei wiegen besonders schwer:

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1. Zinsen sind sehr tief oder sogar negativ
Vor sechs Jahren führte die Schweizerische Nationalbank Negativzinsen ein. Die Folgen sind einschneidend. Auf den Spar- und 3a- Bankkonten gibt es praktisch keinen Zins mehr. Damit fällt der Zinseszins- Effekt weg. Darum wachsen Ersparnisse nur noch um die zusätzlichen Einzahlungen. Und ist die Inflation höher als der Zins, schrumpft die Kaufkraft des Ersparten sogar.
2. Umwandlungssätze sinken und sinken
Fatal sind tiefe Zinsen auch für die Pensionskassen. Denn kombiniert mit der steigenden Lebenserwartung machen sie es ihnen schwer, ihre Leistungsversprechen zu erfüllen.
Darum senken die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze laufend. Und von diesen Sätzen hängt die Höhe der Altersrenten ab. Von 2010 bis 2020 sank der durchschnittliche Umwandlungssatz gemäss einer Studie von Swisscanto von 6,74 auf 5,63 Prozent. Bis 2024 wird dieser Satz voraussichtlich auf 5,38 Prozent fallen. Bei so tiefen Umwandlungssätzen kann es sinnvoll sein, mindestens einen Teil des Guthabens als Kapital zu beziehen und selbst anzulegen.
3. Umverteilung geht ungebremst weiter
Um die Renten der Pensionierten zu finanzieren, müssen Pensionskassen Erträge auf den Guthaben der Berufstätigen abzwacken. Denn gemessen an der Lebenserwartung und der Anlagerendite ist ein grosser Teil der ausbezahlten Renten zu hoch. Auch im Überobligatorium werden Erträge abgezweigt, um die Leistungen im Obligatorium zu finanzieren. Das führt zu einem Abbau der überobligatorischen Leistungen. Das betrifft alle, deren Leistungen über die gesetzlich vorgesehenen hinausgehen.
Wer sorgenfrei in Pension gehen will, muss sich darum sehr gut vorbereiten. Die folgenden Planungsaufgaben zeigen, welche Massnahmen Sie vor und nach der Pensionierung einleiten sollten.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
20 Jahre vor der Pensionierung
Bis 64/ 65 haben Sie einen langen Anlagehorizont. Gehen Sie beim Sparen darum mehr Risiken ein: Investieren Sie einen Teil Ihres Vermögens in einen Aktiensparplan, zum Beispiel mit günstigen Indexanlagen wie ETF. Und senken Sie Ihre Bankgebühren und Versicherungsprämien: Vergleichen Sie und wechseln Sie zu günstigeren Anbietern.
10 Jahre vorher
Erstellen Sie spätestens mit 55 Jahren ein Budget und auf dieser Basis einen Finanzplan. Er zeigt auf, wie sich Ausgaben, Einnahmen und Vermögen im Alter entwickeln werden. So bleibt genug Zeit, um Lücken zu schliessen.
8 Jahre vorher
Zahlen Sie freiwillig in die Pensionskasse ein. Steuerlich ist das jetzt besonders attraktiv. Für Ehepaare kann sich das noch mehr lohnen, weil sie gemeinsam besteuert werden. Wenn Sie Ihr Guthaben auszahlen lassen wollen, müssen Sie sich spätestens drei Jahre vor der Pensionierung einkaufen. Sonst werden die Steuern fällig, die Sie mit dem Einkauf gespart haben.
5 Jahre vorher
Beziehen Sie Ihr Vorsorgegeld über mehrere Jahre verteilt. So sparen Sie unter Umständen mehrere Zehntausend Franken Steuern. Ausserdem sollten Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt den Verschuldungsgrad Ihrer Liegenschaft prüfen. Unter Umständen müssen Sie einen Teil Ihrer Hypothek amortisieren.
3 bis 4 Jahre vorher
Wenn Sie Ihr Pensionskassenkapital ganz oder teilweise auszahlen lassen, müssen Sie das bis zu drei Jahre vorher anmelden. Erkundigen Sie sich, welche Fristen für Sie gelten.
12 Monate vorher
Regeln Sie Ihren Nachlass: Sichern Sie Ihre Nächsten mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag ab. Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihr Pensionskassenkapital oder einen Teil davon auszahlen lassen.
6 Monate vorher
Melden Sie den Bezug der ersten AHV-Rente ein halbes Jahr im Voraus bei Ihrer Ausgleichskasse an.
Kurz vorher
Zahlen Sie noch vor der Pensionierung den maximalen 3a-Beitrag ein.
Kurz danach
Schliessen Sie die Unfallversicherung in Ihre Krankenkasse ein.
1 Jahr danach
Wenn Sie nach 64/ 65 weiterarbeiten, können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben und so Steuern sparen.