Nachlass

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod entlastet werden

Nach dem Tod einer geliebten Person kommen zur Trauer auch komplexe Erbfragen hinzu. Damit sind viele Angehörige überfordert.

Eva Maria Buser

Nachlassexpertin

Eine Erbteilung ist für viele Familien zu anspruchsvoll – oft selbst dann, wenn im Voraus geregelt ist, wie das Nachlassvermögen aufgeteilt werden soll. Wer seine Angehörigen entlasten möchte, setzt darum im Testament oder Erbvertrag eine professionelle Willensvollstreckerin oder einen professionellen Willensvollstrecker ein.

Das lohnt sich. Denn die Willensvollstreckerin unterstützt die Erben in der Zeit der Trauer und kümmert sich bis zur Erbteilung um alle finanziellen Angelegenheiten. Dieser Prozess ist aufwändig und kann gut und gern zwei Jahre dauern (siehe Beispiel unten).

Bestandesaufnahme

Die Willensvollstreckerin macht eine Auslegeordnung aller Vermögenswerte. Sie prüft die Ansprüche der Erben aufgrund des Erbrechts, des Güterstands und der Anordnungen der verstorbenen Person. Sie versammelt alle Erben und bespricht anstehende Aufgaben mit ihnen. Das ist auch ein guter Zeitpunkt, um die Geldanlagen zu überprüfen.

Merkblatt

Ein Willensvollstrecker entlastet Ihre Erben

Was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Willensvollstrecker einsetzen, erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Massnahmen

Die Willensvollstreckerin erstellt das Inventar der flüssigen Mittel, Geldanlagen, Liegenschaften und Wertgegenstände. Sie kümmert sich um alle Konten, Policen und Vorsorgegelder sowie um die Steuererklärung per Todestag. Je nach Familiensituation kann sie auch den Hausrat auflösen oder die Liegenschaft verkaufen.

Erbteilung

Wenn die wichtigsten Eckwerte zu den Liegenschaften und übrigen Vermögenswerten vorliegen, macht die Willensvollstreckerin einen Teilungsvorschlag. Dabei stützt sie sich auf die Anordnungen des Verstorbenen. Lehnen die Erben den Vorschlag ab, werden andere Lösungen gesucht, die für alle Beteiligten fair sind.

Umsetzung

Wenn sich alle Erben einig sind, unterschreiben sie den Teilungsvertrag. Jetzt kann die Willensvollstreckerin die liquiden Mittel überweisen, Wertschriften transferieren und Wertgegenstände wie Schmuck oder Bilder aushändigen. Sie schreibt auch Immobilien auf die neuen Eigentümer um und saldiert nach der Erbteilung alle Konten.

Tipp: Eine Willensvollstreckerin sollte man sorgfältig auswählen. Es kann problematisch sein, Lebenspartner oder andere Erben einzusetzen. Eine unabhängige Institution, die sich mit Geldanlagen, Steuern, Immobilien, Versicherungen und Erbrecht auskennt, ist in der Regel die beste Wahl.