Vorsorge
Zweite Säule: Lassen Sie Ihren Lebenspartner nicht im Stich!

Romina Mutter
Vorsorgespezialistin
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Wer nicht verheiratet ist, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorsorgeguthaben des verstorbenen Partners. Darum muss man selbst Vorkehrungen treffen.
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