Geldanlagen

Ist dein Anlageportfolio ein Steuer-Schreck?

Steuern können die Rendite einer Anlage deutlich schmälern. Wer sein Geld geschickt investiert, bezahlt weniger.

Schon bald flattert die nächste Steuererklärung ins Haus. Was viele beim Ausfüllen vergessen: Neben dem Lohn muss man auch die Zinserträge von Bankkonten und Obligationen sowie Dividenden als Einkommen versteuern. Kapitalgewinne, also die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis von Wertschriften, sind in der Regel steuerfrei. Dafür darf man Kursverluste aber nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Geschickte Anlegerinnen und Anleger machen sich diese Regeln zunutze. Wenn sie sich für oder gegen eine Anlage entscheiden, überlegen sie sich auch, was das für ihre Steuerrechnung bedeutet. Es kann sich lohnen, sein Geld so zu investieren, dass mehr Kursgewinne und weniger Zinserträge anfallen.

Ein Beispiel: Aktien sind aus Steuersicht attraktiv. Zwar muss man die Dividenden als Einkommen versteuern. Aber ein grosser Teil der längerfristigen Gesamtrendite kommt bei Aktien nicht von den Dividenden, sondern vom Kursgewinn – und der ist eben steuerfrei.

"Gratis"-Dividenden

Zudem zahlen viele Firmen eine Art "steuerfreie" Dividenden aus. Wie funktioniert das? Seit der Unternehmenssteuerreform dürfen Firmen einen Teil auch als Kapitalrückzahlung ausschütten. Diese muss man nicht versteuern. Darum sollte man gut hinschauen, ob auf den Belegen "Dividende" oder "Kapitalrückzahlung" steht. Achtung: Wer in Aktien investiert, sollte das immer langfristig tun, vorübergehende Verluste in Kauf nehmen können und breit diversifizieren.

Um sein Geld möglichst breit zu streuen, eignen sich ETF besonders gut. Sie investieren in eine Vielzahl von Wertschriften und ihre Kosten und Gebühren sind meist tiefer als bei anderen Anlagen.

Auch bei ETF sind die Dividenden- und Zinserträge steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn diese Erträge gar nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet, sondern für ihn wieder in den ETF investiert werden. Bei solchen sogenannt thesaurierenden ETF sind die zu versteuernden Erträge aus der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich. Wer einen ETF auswählt, sollte auch schauen, wo das Domizil des Fonds liegt. Denn je nachdem verschlechtern Quellensteuern die Rendite.

Kryptos nicht vergessen

Wie muss ich meine Bitcoins in der Steuererklärung angeben? Kryptowährungen werden steuerlich ähnlich behandelt wie ausländische Währungen. Sie fallen unter die Vermögenssteuer und werden zum Verkehrswert besteuert. Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert eine Liste mit den Steuerwerten der wichtigsten Kryptowährungen. Auf Gewinne aus dem Kauf und Verkauf fallen in der Regel keine Steuern an. Im Gegenzug können Verluste nicht abgezogen werden. Die Erträge aus dem Mining, Staking oder Lending sind hingegen als Einkommen steuerbar.