"Die Frage ist, ob man sich die Frühpensionierung leisten kann"
Wer sich um seine Vorsorge kümmert, kann Steuern sparen. Worauf es ankommt, weiss Markus Stoll, Leiter Steuern und Treuhand beim VZ VermögensZentrum.

Markus Stoll
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Markus Stoll, wieso muss ich mich selber um die Vorsorge kümmern?
Markus Stoll: Ziel ist, dass AHV und Pensionskasse rund 60 Prozent des bisherigen Lohnes abdecken. Das wird jedoch längst nicht bei allen Angestellten eingehalten. Gründe dafür sind Erwerbsunterbrüche (Babypause, Auslandsreisen) oder ein tieferes Erwerbseinkommen in jungen Jahren. Die tieferen Umwandlungssätze und Zinsen führen ebenfalls zu tieferen Renten.
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Weshalb lohnt sich die Säule 3a?
Markus Stoll: Der Einzahlungsbetrag in die Säule 3a kann vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduziert damit die Steuerbelastung. Die Auszahlung wird jedoch besteuert, allerdings zu einem separaten Steuersatz. Die Differenz macht die Einzahlung steuerlich interessant. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Geld bis zum Bezug bei Vermögen und Vermögenserträgen nicht berücksichtigt wird.
Wie muss ich konkret vorgehen?
Markus Stoll: Der Bund legt jährlich den Maximalbeitrag fest, der in die Säule 3a einbezahlt werden kann. Personen, welche in einer Pensionskasse versichert sind, dürfen 2022 maximal 6883 Franken einzahlen, Erwerbstätige ohne Pensionskasse maximal 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens (maximal 34'416 Franken). Bei der Versicherung erhält man oft einen Todesfallschutz für Hinterbliebene. Man muss sich aber bewusst sein, dass das auch etwas kostet. Diese Versicherungsleistung lässt sich oft günstiger durch eine separate Versicherung abdecken. Bei einem Bankkonto kann jedes Jahr entschieden werden, wie hoch die Einzahlung ausfallen soll. Auch hat man meist die Auswahl zwischen einem (momentan tiefen) Zins oder einem Wertschriftenkonto.
Viele wissen nicht, dass man sich auch in die Pensionskasse einkaufen kann.
Markus Stoll: Die meisten Pensionskassen-Reglemente lassen freiwillige Einzahlungen zu. Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Beitragslücke. Jede Lohnerhöhung und jeder Erwerbsunterbruch verursachen Beitragslücken. Aus steuerlichen Überlegungen ist es meist sinnvoll, diese Nachzahlungen zu staffeln.
Und was bringt es?
Markus Stoll: Wie bei der Säule 3a können diese zusätzlichen freiwilligen Einkäufe vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Für viele Leute ist die Steuerersparnis ein wichtiger Grund für den Einkauf. Daneben erhöht man auch sein Vorsorgeguthaben und kann damit bei der Pensionierung eine höhere Rente oder mehr Vorsorgekapital beziehen.
Bei der Auszahlung der 2. und 3. Säule werden Steuern fällig. Was muss ich beachten?
Markus Stoll: Alle Auszahlungen werden zum Steuersatz für Kapitalleistungen aus Vorsorge besteuert. Dieser ist zwar einiges tiefer als der Steuersatz auf Einkommen, aber beim Bund und vielen Kantonen progressiv ausgestaltet. Es lohnt sich daher oft, die Vorsorgeleistungen aus der Pensionskasse und der Säule 3a in verschiedenen Jahren zu beziehen. Daher lohnt es sich meist auch, mehrere 3a-Konten zu eröffnen, sodass diese in verschiedenen Kalenderjahren bezogen werden können.
Würde sich ein Umzug mit 55 lohnen?
Markus Stoll: Bei Einkommenssteuern und Vorsorgeleistungen gibt es eine grosse Spannbreite. Mit einem Umzug kann daher viel Geld gespart werden. Man sollte aber immer das Gesamtpaket im Auge behalten. An steuergünstigen Orten sind in der Regel die Immobilienpreise und die Mieten höher. Ausserdem machen allenfalls höhere Vermögenssteuern oder Erbschafts- und Schenkungssteuern den Steuervorteil wieder wett. Für viele hat die Nähe zu Familienangehörigen und Freunden eine grössere Bedeutung als der Steuervorteil.
Was ist bei einer vorzeitigen Pensionierung zu beachten?
Markus Stoll: Vielfach lässt das Pensionskassenreglement eine Frühpensionierung ab Alter 58 zu. Die Frage ist, ob man sich das leisten kann. Das vorhandene Altersguthaben muss für mehr Lebensjahre reichen und man verliert die Sparbeiträge bis zur ordentlichen Pensionierung. Frauen können die AHV ab Alter 62 und Männer ab Alter 63 vorzeitig beziehen.
Kann ich alle Gelder früher beziehen?
Markus Stoll: Die Gelder aus der Pensionskasse stehen einem erst wieder bei Pensionierung zur Verfügung. Die Säule 3a kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden. Allerdings sieht das Gesetz drei Ausnahmen vor: Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, Gründung einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft sowie Auswanderung.