"Ehe für alle": Das ändert sich bei den Steuern
Wer als Ehepaar zusammenlebt, muss gemeinsam eine Steuererklärung ausfüllen. Das kann teuer werden, wenn man nicht ein paar Dinge beachtet.
Jetzt ist es definitiv: Gleichgeschlechtliche Paare können ab dem 1. Juli 2022 heiraten oder ihre eigetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Der Bundesrat hat entschieden, dass die "Ehe für alle" an diesem Datum in Kraft treten wird.
Die "Finanztipps für LGBT" informieren gleichgeschlechtliche Partner zu finanziellen Themen:
Du und dein Partner respektive deine Partnerin können das Gesuch um Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens aber bereits vor diesem Datum einreichen.
Möchtet ihr hingegen eure bestehende eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, dann genügt eine gemeinsame Erklärung von euch gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten. Bestehende eingetragene Partnerschaften können ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden. Übrigens: Per 1. Juli 2022 wird es nicht mehr möglich sein, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen.
Viele Paare überlegen sich nun: Was passiert mit unseren Steuern, wenn wir unsere eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln? Für sie ändert sich aus Steuersicht nichts, denn eingetragene Partnerschaften werden bereits heute wie Ehegemeinschaften besteuert. Das Ehepaar muss weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und wird wie ein heterosexuelles Ehepaar besteuert. Wird eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe überführt, ändert sich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern also nichts.
Und was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die im Konkubinat leben und nun heiraten wollen? Sie müssen ab dem Jahr der Heirat eine gemeinsame Steuererklärung einreichen und werden gemeinsam besteuert, werden also behandelt wie heterosexuelle Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare heute.
Massgebend für die Steuern des ganzen Jahres ist der Zivilstand am 31. Dezember des Jahres. Angenommen, ein Paar heiratet am 14. September 2022, dann wird das Paar am 1. Januar gemeinsam steuerpflichtig. Seine erste gemeinsame Steuererklärung füllt es also im Frühling 2023 aus.
"Heiratsstrafe" für Verheiratete
Aufgepasst: Wenn ihr euch dafür entscheidet, zu heiraten, dann bezahlt ihr möglicherweise mehr Steuern als zuvor. Der Grund dafür ist die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Doppelverdiener-Paaren, im Volksmund "Heiratsstrafe" genannt.
Denn da Ehepartner gemeinsam statt getrennt besteuert werden, stiegt bei zwei Gehältern die Steuerprogression. Die Kantone haben diese Benachteiligung bei den Staats- und Gemeindesteuern inzwischen gemildert oder sogar beseitigt.
Bei der direkten Bundessteuer wird Verheirateten ein Pauschalabzug von 2600 Franken gewährt. Ehepaare können zudem die Hälfte des tieferen Einkommens oder mindestens 13'400 Franken abziehen. Trotz dieser Abzüge zahlen viele Ehepaare aber immer noch mehr Steuern als Paare ohne Trauschein.
Es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule sind für die meisten Steuerpflichtigen die stärksten Hebel. Beides darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern sind zudem steuerfrei und auf dem Guthaben wird keine Vermögenssteuer fällig. Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals muss man darauf Steuern bezahlen, allerdings zu einem reduzierten Tarif.
Einiges an Steuern lässt sich auch sparen, wenn man die Pensionierung richtig plant. Gestaffelte Bezüge von Altersguthaben aus der zweiten und dritten Säule bieten dafür ein erhebliches Potenzial. Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart oft mehrere Tausend Franken.
Rente oder Kapital?
Zudem solltet ihr frühzeitig prüfen, ob ihr eure Pensionskasse als Rente bezieht oder euch das Kapital auszahlen lässt. Renten sind bis zu 100 Prozent als Einkommen steuerbar. Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz. Steuerlich ist der Kapitalbezug darum attraktiver. Man sollte den Entscheid aber nicht nur von den Steuern abhängig machen. Faktoren wie die Absicherung der Hinterbliebenen oder die Lebenserwartung sind ebenfalls sehr wichtig. Wenn ihr unsicher seid, welche Steuersparmassnahmen sich für euch eignen und was die Vor- und Nachteile sind, dann wendet euch am besten an eine Fachperson.