Darf ich Masken und Corona-Tests von den Steuern abziehen?
Die Steuererklärung ist da – doch viele sind beim Ausfüllen unsicher. Darf man die Kosten für Masken und Corona-Tests abziehen? Steuerspezialist Markus Stoll vom VZ Vermögenszentrum sagt, worauf man achten muss.

Markus Stoll
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Das Homeoffice hat sich etabliert – was heisst das für die Steuern?
Die Kosten für das Homeoffice kann man grundsätzlich abziehen. Man muss dafür meist einen wesentlichen Teil der Arbeit – zum Beispiel drei Tage die Woche – zuhause arbeiten. Dabei darf man einen Raum aber nur für das Homeoffice nutzen.
Und wenn ein Bettsofa für Gäste im Homeoffice-Zimmer steht?
Dann gilt das Büro im Normalfall nicht als Büro. Ein Abzug ist dann nicht möglich.
Lesen Sie regelmässig unsere Tipps zu AHV, Pensionskasse und 3. Säule:
Kann man die Ausgaben für Hygienemasken und Corona-Tests abziehen?
Einige Kantone akzeptieren die Masken als Krankheitskosten. Die Corona-Tests wurden vom Bund bezahlt und sind damit nicht abzugsfähig. Tests für Auslandsreisen oder Clubbesuche sind nicht abzugsfähig.
Kann man bei Homeoffice Fahrtkosten und Verpflegung geltend machen?
Die meisten Kantone lassen die Abzüge für die Fahrtkosten ins Büro, die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung und die Pauschale der Berufskosten auch bei Homeoffice zu. Dieser Abzug ist meist höher als die tatsächlichen Kosten für das Homeoffice. So beträgt der Pauschalabzug beim Bund und den meisten Kantonen drei Prozent des Nettolohnes (Lohn nach Abzug von Steuern und Abgaben), sicher aber mindestens 2000 und maximal 4000 Franken.
Kann man die Kosten für den ÖV zum Arbeitsplatz abziehen?
Ja. Ausser wenn die Benutzung des ÖV nicht möglich ist oder der Arbeitgeber verlangt, dass man im Job ein anderes Fahrzeug benutzt. Die Zeitersparnis gegenüber dem ÖV muss zudem erheblich sein – meist eine Stunde pro Tag oder mehr.
Was ist, wenn ich mit dem Auto zur Arbeit gehe?
Für das Auto können 0,7 Franken pro Kilometer geltend gemacht werden. Der Abzug ist beim Bund auf maximal 3000 Franken beschränkt. Die meisten Kantone kennen einen eigenen Maximalbetrag für den Abzug.
Wie sieht es mit der Verpflegung aus?
Die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung kann man abziehen – auch wenn die Mensa vergünstigt ist. Im Homeoffice geht das aber nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel im Kanton Zürich.
Welche Krankheitskosten kann man von den Steuern abziehen?
Alles, was die Krankenkasse nicht bezahlt, also der Selbstbehalt. Etwa Zahnarztbesuche, Brillen oder Hörgeräte. Was nicht geht, ist ein Abzug für das Fitnesscenter. Der Abzug für Krankheitskosten ist beim Bund und den meisten Kantonen zudem erst möglich, falls die gesamten Krankheitskosten fünf Prozent des Nettoeinkommens übersteigen.
Der Bitcoin erlebte 2021 einen Höhenflug. Muss ich Kryptowährungen auch versteuern?
Kryptowährungen im Privatvermögen sind im Wertschriftenverzeichnis zum Kurswert Ende Jahr zu deklarieren. Als Ausweis kann auch ein Screenshot über den Kontostand dienen. Die Vermögenssteuerkurse der wichtigsten Kryptowährungen sind auf der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich.
Was kann man tun, wenn wichtige Unterlagen fehlen?
Die Frist verlängern und sich die Unterlagen besorgen. Zum Teil wollen die Steuerbehörden die Belege zwar gar nicht sehen. Fragen sie allerdings nach, muss man sie liefern können.
Worauf muss man achten, wenn man die Frist verlängern will?
Die Fristverlängerung ist vor Ablauf der Frist zu beantragen. Danach ist in einzelnen Kantonen keine Fristerstreckung mehr möglich. Einige Kantone verlangen für die Fristerstreckung zudem eine Gebühr.