AHV-Reform: Das würde sich für deine Pensionierung ändern
Neu wäre es einfacher, Schritt für Schritt in Pension zu gehen oder nach 65 weiterzuarbeiten. Und auch bei der Pensionskasse und der Freizügigkeit könnten wichtige Parameter wechseln.
Ende September stimmen wir über die Reform der AHV ab. Sie soll die Finanzen der AHV für einige Jahre stabilisieren. Kommt die Vorlage durch, müssten Frauen neu bis 65 arbeiten. Was viele nicht wissen: Die Reform hätte grosse Auswirkungen für alle - Frauen wie Männer. Das musst du darüber wissen:
Flexibler Bezug
Heute kannst du die AHV-Rente höchstens zwei Jahre vorbeziehen oder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Neu soll man die erste Rente flexibel zwischen 63 und 70 beziehen können (Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62). Bei einem Vorbezug würde die Rente nur noch um 4 Prozent pro vorbezogenes Jahr gekürzt (heute sind es 6,8 Prozent). Bei einem Aufschub gäbe es pro Jahr einen Zuschlag von 4,3 Prozent (heute: 5,2 Prozent).
Es soll zudem in Zukunft möglich sein, zuerst nur 20 bis 80 Prozent der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Auch ein Teilrentenvorbezug wäre möglich, wenn die Reform angenommen wird. Diese Massnahme soll es einfacher machen, sein Arbeitspensum Schritt für Schritt statt auf einen Schlag zu reduzieren.
Es soll zudem in Zukunft möglich sein, zuerst nur 20 bis 80 Prozent der Rente zu beziehen und den Rest aufzuschieben. Auch ein Teilrentenvorbezug wäre möglich, wenn die Reform angenommen wird. Diese Massnahme soll es einfacher machen, sein Arbeitspensum Schritt für Schritt statt auf einen Schlag zu reduzieren.
Arbeiten nach 65
Wenn du nach 65 hinaus weiterarbeitest, zahlst du weiter in die AHV ein, wenn dein Lohn den Freibetrag von 1400 Franken im Monat überschreitet. Heute führen diese Beiträge aber nicht zu einer höheren Rente. Für alle, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, ist das wenig attraktiv.
Die Reform will das korrigieren und das Weiterarbeiten nach 65 attraktiver machen. Darum sollen neu auch die Beiträge "rentenbildend" sein, die nach 65 eingezahlt werden. So könnte man seine AHV-Rente aufbessern. Wenn die Maximalrente jedoch bereits erreicht ist, könnte man sie nicht weiter erhöhen.
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Pensionskasse
Den wenigsten ist bewusst, dass die Reform auch die Pensionskasse betrifft. Neu würden Erwerbstätige das Recht auf eine Teilpensionierung erhalten. Etliche Pensionskassen bieten diese Möglichkeit schon heute freiwillig an. Neu müssten aber alle Pensionskassen eine Teilpensionierung ermöglichen. Wer sein Arbeitspensum schrittweise reduziert, kann so die Rente flexibel anpassen. Die Pensionskassenrente könnte man in bis zu drei Schritten beziehen. Pensionskassen könnten auch mehr erlauben - wer statt der Rente das Kapital wählt oder einen Mix aus beidem, dürfte aber maximal drei Schritte machen.
Freizügigkeit
Von der Reform wären zudem die Guthaben bei Freizügigkeitsstiftungen betroffen. Heute kann man den Bezug solcher Gelder bei einigen Stiftungen um bis zu fünf Jahre aufschieben, auch wenn man nicht mehr arbeitet. Der Bundesrat möchte so einen Aufschub aber auf Personen beschränken, die nach 65 erwerbstätig bleiben.
Diese Änderung hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur AHV-Reform angekündigt. In der Abstimmungsvorlage ist darüber nichts zu lesen, weil es dafür nur eine Anpassung einer Verordnung braucht. Darum kann der Bundesrat diese Änderung durchsetzen, ohne sie im Gesetz zu verankern. Noch steht nicht fest, ob er die Verordnung tatsächlich so überarbeiten wird und wann diese Änderung in Kraft treten würde.
Klar ist aber: Mit so einer Anpassung müssten viele angehende Pensionierte mehr Steuern zahlen. Steuerlich ist es attraktiv, Freizügigkeitsgelder möglichst spät zu beziehen: Die Zinsen und Dividenden muss man nicht als Einkommen versteuern, und das Guthaben nicht als Vermögen. Erst beim Bezug wird eine Steuer zu einem reduzierten Satz fällig.
Zudem lohnt es sich, die Freizügigkeit nicht zusammen mit anderen Vorsorgegeldern zu beziehen. Denn so bricht man die Steuerprogression. Ein Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial bei einem gestaffelten Bezug ist: Ein Ehepaar hat 600'000 Franken angespart. Wenn es mit 65 alles gleichzeitig bezieht, fallen 48'836 Franken Steuern an. Verteilt es die Bezüge über mehrere Jahre, zahlt es fast 17'000 Franken weniger Steuern. Ein grosser Teil dieser Steuerersparnis würde mit der AHV-Reform wegfallen.