Mit der eigenen Geschäftsidee noch einmal durchstarten
Wer sich nach der Pensionierung fit für einen beruflichen Neuanfang fühlt, hat gute Aussichten auf Erfolg: Selbstständigerwerbende sollten dabei aber die Altersvorsorge nicht aus den Augen verlieren.

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Die einen zählen die Tage bis zur Pensionierung, andere nutzen ihre Erfahrung und machen sich selbstständig. Viele späte Firmengründer haben grossen Erfolg mit ihrer Geschäftsidee. Bei der Altersvorsorge gibt es aber ein paar Dinge, die beachtet werden müssen.
Einzelunternehmer, die überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, werden von der Ausgleichskasse meistens als Angestellte eingestuft. Sie bekommen dann vom Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber einen Lohnausweis und bleiben weiterhin in seiner Pensionskasse versichert, falls ihr Einkommen 21'510 Franken pro Jahrübersteigt. Das trifft zum Beispiel auf Führungskräfte zu, die ihr eigenes Beratungsunternehmen gründen und vor allem ihrem ehemaligen Arbeitgeber zur Seite stehen.
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Mehr einzahlen mit einer PK-Lösung
Anders sieht es aus, wenn Einzelunternehmer von der Ausgleichskasse als selbstständig eingestuft werden. Das gilt namentlich für Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv-und Kommanditgesellschaften, die unter anderem mehrere Auftraggeber und einen sichtbaren Marktauftritt haben sowie ein unternehmerisches Risiko tragen. Sind die Einzelunternehmer jünger als 65 (Männer) beziehungsweise 64 (Frauen) und die Voraussetzungen für einen freiwilligen Pensionskassenanschluss für Selbstständige gegeben, können sie wählen, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessen wollen oder nicht.
Selbstständige, die sich keiner Pensionskasse anschliessen wollen, können jedes Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, jedoch höchstens 34'416 Franken pro Jahr (Stand 2021). Für Selbstständige, die sich der Pensionskasse ihrer Angestellten, ihres Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen, fällt dieser Betrag deutlich kleiner aus. Sie dürfen maximal 6883 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Auch wenn dieser Betrag kleiner ist, überwiegen die Vorteile der PK-Lösung. Denn Versicherte dürfen Sparbeiträge bis zu 25 Prozent des AHV-Jahreslohns von den Steuern abziehen. Ein Beispiel: Die Inhaberin einer Einzelfirma verdient 200'000 Franken pro Jahr. Wenn sie sich keiner Pensionskasse anschliesst, kann sie bis zu 34'416 Franken in die Säule 3a einzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart sie damit 10'325 Franken Steuern.
Wenn sie sich hingegen für eine Lösung mit Pensionskasse entscheidet, kann sie Sparbeiträge bis zu 50'000 Franken in die Pensionskasse und zusätzlich bis zu 6883 Franken in die Säule 3a einzahlen. Mit dieser Variante spart sie 6740 Franken mehr Steuern als mit einer Vorsorgelösung ohne Pensionskasse.