Mit der eigenen Geschäftsidee noch einmal durchstarten
Mit 50 oder 60 Jahren wollen es immer mehr Erwerbstätige noch einmal wissen: Sie gründen ihr eigenes Unternehmen. Bei der Vorsorge müssen sie ein paar Punkte beachten.

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Die einen zählen die Tage bis zur Pensionierung, andere nutzen ihre Erfahrung und machen sich selbstständig. Viele späte Firmengründe haben grossen Erfolg mit ihrer Geschäftsidee. Bei der Altersvorsorge gibt es aber ein paar Unterschiede, die beachtet werden müssen.
Im KMU-Special lesen Sie, wie Sie Ihre Pensionskasse, Versicherungen und Nachfolge optimieren können:
Einzelunternehmer, die überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, werden von der AHV meistens als Angestellte eingestuft. Sie bekommen dann vom Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber einen Lohnausweis und bleiben weiterhin in seiner Pensionskasse versichert, falls ihr Einkommen 22'050 Franken pro Jahr übersteigt. Das trifft zum Beispiel auf Führungskräfte zu, die ihr eigenes Beratungsunternehmen gründen und vor allem ihrem ehemaligen Arbeitgeber zur Seite stehen.
Mehr einzahlen mit einer PK-Lösung
Anders sieht es aus, wenn Einzelunternehmer von der AHV als selbstständig eingestuft werden und jünger als 65 (Männer) beziehungsweise 64 (Frauen) sind: Sie können wählen, ob sie sich einer Pensionskasse anschliessen wollen oder nicht. Das gilt namentlich für Inhaber von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, die unter anderem mehrere Auftraggeber und einen sichtbaren Marktauftritt haben sowie ein unternehmerisches Risiko tragen.
Selbstständige, die sich keiner Pensionskasse anschliessen wollen, können jedes Jahr bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen, jedoch höchstens 35'280 Franken pro Jahr. Für Selbstständige, die sich der Pensionskasse ihrer Angestellten, ihres Berufsverbands oder der BVG-Auffangeinrichtung anschliessen, fällt dieser Betrag deutlich kleiner aus. Sie dürfen maximal 7056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Auch wenn dieser Betrag kleiner ist, überwiegen die Vorteile der PK-Lösung. Denn Versicherte dürfen Sparbeiträge bis zu 25 Prozent des AHV-Jahreslohns von den Steuern abziehen. Ein Beispiel: Die Inhaberin einer Einzelfirma verdient 200'000 Franken pro Jahr. Wenn sie sich keiner Pensionskasse anschliesst, kann sie bis zu 35'280 Franken in die Säule 3a einzahlen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart sie damit 10'584 Franken Steuern.
Wenn sie sich hingegen für eine Lösung mit Pensionskasse entscheidet, kann sie Sparbeiträge bis zu 50'000 Franken in die Pensionskasse und zusätzlich bis zu 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Mit dieser Variante spart sie rund 6500 Franken mehr Steuern als mit einer Vorsorgelösung ohne Pensionskasse.