Mietern stehen weitere Mietzinserhöhungen bevor
Es bleibt wenig Zeit, um den Mietzinsschock vom Sommer zu verdauen. Bereits in wenigen Monaten dürfte die nächste Erhöhung kommen – und ein Ende ist erst in zwei Jahren in Sicht.

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Am 1. September wurde bekannt, dass der hypothekarische Referenzzinssatz unverändert bleibt. Das sind für Mieterinnen und Mieter zwar gute Nachrichten, aber wohl nicht für lange. Es deutet einiges darauf hin, dass bei der nächsten Festlegung des Referenzzinssatzes eine weitere Erhöhung bevorsteht – von 1,5 auf 1,75 Prozent (vgl. Grafik).
Denn bei der letzten Erhebung lag der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz aller ausstehenden Hypotheken bei 1,59 Prozent. Steigt dieser per Ende September über die Schwelle von 1,625 Prozent, wird der Referenzzinssatz auf 1,75 Prozent angehoben. Die Erhöhung würde am 2. Dezember in Kraft treten.
Doch damit wäre das Ende noch nicht erreicht. Es sieht so aus, dass der hypothekarische Referenzzinssatz bis Ende 2025 in etwa alle drei Quartale um einen Viertelprozentpunkt steigen dürfte. Damit könnten den Mieterinnen und Mietern insgesamt noch drei Erhöhungen bevorstehen, die jeweils den Mietzins um bis zu drei Prozent verteuern. Wie es genau weitergeht, hängt allerdings von der künftigen Zinsentwicklung ab. Sollten die Zinsen über eine längere Zeit unverändert hoch bleiben, könnte nach 2025 eine weitere Erhöhung folgen.
Dass der Referenzzinssatz mit einer solchen zeitlichen Verzögerung weiter angepasst wird, liegt daran, dass er sehr träge auf Zinswenden reagiert. Ein wesentlicher Teil der ausstehenden Festhypotheken wurde noch vor der Zinswende abgeschlossen. Erst wenn diese Finanzierungen in neue Hypotheken mit höheren Zinsen gerollt werden, wirkt sich dies auf den Referenzzinssatz aus.
Doch was bedeutet die Anhebung des Referenzzinssatzes für den weiteren Verlauf der Teuerung? Dazu eine kleine Rechnung: Im Landesindex der Konsumentenpreise haben Wohnungsmieten ein Gewicht von 18,6 Prozent. Zudem kann man davon ausgehen, dass nur etwa jedes zweite Mietverhältnis von einer Erhöhung betroffen sein dürfte: Der Mietzins kann nur nach oben angepasst werden, wenn der Mietvertrag auf dem aktuellen Referenzzins basiert. Die Erhöhung beträgt maximal 3 Prozent, zusätzlich können Vermieter aber auch die aufgelaufene Teuerung geltend machen.
Daraus lässt sich berechnen, dass jede Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte die Inflation maximal um 0,28 Prozentpunkte anhebt. Es werden allerdings kaum alle Vermieter den vollen Spielraum nutzen, so dass der Impuls auf die Inflation wohl niedriger ausfällt. Zuzüglich der höheren Energiepreise dürfte die Inflation in der Schweiz im nächsten Frühling deshalb wieder etwas zunehmen. Allerdings dürfte der allgemeine Teuerungsdruck angesichts der abschwächenden Konjunktur nachlassen. Es ist weiterhin denkbar, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) den Leitzins im September oder Dezember nochmals anhebt, es dürfte dann aber zugleich der letzte Zinsschritt gewesen sein.
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