Vorsorge

Kurzarbeit: Sinken auch meine Pensionskassen-Beiträge?

Viele Versicherte befürchten, dass Kurzarbeit grosse Löcher in ihre Vorsorge reisst – oder dass die Pensionskassen nicht mehr sicher sind. Antworten auf die häufigsten Fragen.

Stefan Thurnherr
Pensionskassenspezialist

Kurzarbeit und Pensionskasse: Sinken meine Beiträge?

Bei Kurzarbeit bekommt der Arbeitnehmer je nach Lohnfortzahlungspflicht in der Regel 80 Prozent seines üblichen Lohnes. Viele Versicherte fragen, wie sich das auf die Pensionskasse auswirkt. Trotz tieferem Lohn wird der sogenannte "versicherte Lohn" nicht angepasst. Nach diesem Lohn richten sich die Pensionskassenbeiträge weiterhin.

Die Beiträge sinken in der Regel also nicht. Der Arbeitgeber zahlt die gesetzlich und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge weiterhin auf der Basis des üblichen Lohnes.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmerteil während der Kurzarbeit weiterhin dem Lohn des Arbeitnehmers abzuziehen. Das hat den Effekt, dass die gleichen Sozialversicherungsbeiträge auf dem tieferen Lohn abgezogen werden.

Merkblatt

Vorsorge bei Teilzeitarbeit

Prüfen Sie alle Möglichkeiten, um Deckungslücken zu schliessen. Die wichtigsten Fakten erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Ein Beispiel: Ein Mann verdient vor der Kurzarbeit 10'000 Franken pro Monat; davon werden ihm 1300 Franken für die Sozialversicherungen abgezogen. Er erhält 8700 Franken. Während der Kurzarbeit verdient er 8000 Franken im Monat; doch die Abzüge der Sozialversicherungen sind mit 1300 Franken immer noch gleich hoch. Es bleiben ihm 6700 Franken.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass viele Pensionskassen grundsätzlich gezwungen sind, ihre Rentenversprechen laufend zu kürzen. Grund sind die anhaltend tiefen Zinsen und die immer höhere Lebenserwartung nach der Pensionierung. Umso wichtiger ist es, dass Versicherte das Heft selbst in die Hand nehmen, wenn sie ihre Rente retten möchten.

Liquidität: Wie sicher ist die PK meines Arbeitgebers?

Wichtig für Arbeitnehmer ist, dass Pensionskassen seit Jahrzehnten zu den erfolgreichen Anlegern in der Schweiz gehören. Sie haben Erfahrung mit Krisen und können notfalls die Reserven nutzen, die sie in guten Aktienjahren aufgebaut haben. Wie sicher eine Pensionskasse ist, hängt letztlich aber von mehreren Faktoren ab – etwa vom Umwandlungssatz, dem Deckungsgrad, der Verzinsung und den Verwaltungskosten.

Überobligatorium: Darf mein Arbeitgeber die Sparbeiträge aussetzen?

Viele Arbeitgeber haben bessere Leistungen als gesetzlich vorgesehen. Zum Beispiel in Form von Sparbeiträgen im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Viele Pensionskassen geben den Arbeitgebern nach Absprache mit den Mitarbeitenden die Möglichkeit, die überobligatorischen Sparbeiträge vorübergehend auszusetzen.

Dadurch spart ein Arbeitnehmer etwas weniger Geld in seiner Pensionskasse an. Diese Massnahmen können den Firmen aber helfen, ihre Kosten kurzfristig zu reduzieren, um dadurch die Arbeitsplätze zu erhalten.