Krankenversicherung
Wer sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhält, muss sich der obligatorischen Grundversicherung anschliessen. Jedes Familienmitglied ist individuell versichert.

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Die obligatorische Grundversicherung
Die Grundversicherung bietet einen guten Schutz bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, wenn keine Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Die Leistungen sind bei allen Kassen gleich, sie sind gesetzlich vorgegeben. Die Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Versicherten in ihre Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.
Krankenpflegezusätze
Freiwillige Zusatzversicherung erweitern die Leistungen der Grundversicherung im ambulanten Bereich, zum Beispiel bei der Alternativmedizin, Behandlungen im Ausland, nicht-kassenpflichtige Medikamente, Psychotherapien etc.
Spitalzusatzversicherungen
Mit einer Spitalzusatzversicherung kann man den Versicherungsschutz auf die ganze Schweiz ausdehnen, einen höheren Komfort bei einem Spitalaufenthalt oder die freie Arztwahl versichern. Bei den Zusatzversicherungen können die Kassen Versicherte zurückweisen oder Vorbehalte anbringen.