Versicherungen

Krankentaggeld: Firmen tun gut daran, Verträge zu hinterfragen

Beim Krankentaggeld fallen die Leistungen sehr unterschiedlich aus. Eine aktuelle Studie des VZ VermögensZentrums zeigt, worauf es sich zu achten lohnt.

Simon Tellenbach
Geschäftsleiter Firmenkunden

Wer krank wird und nicht arbeiten kann, bekommt weiterhin Lohn – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Darum schliessen die meisten Firmen eine Krankentaggeldversicherung ab, um sich und die Mitarbeitenden abzusichern.

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Die Prämien werden in der Regel zu gleichen Teilen getragen. Allerdings hinterfragen nur wenige die Leistungen, die damit eingekauft werden – oder erst dann, wenn ein Mitarbeitender wegen einer schweren Krankheit lange ausfällt oder die Firma mehr zahlen muss als erwartet.

VZ-Studie

Krankentaggeld- und Unfallversicherung

Vielen Unternehmern fällt es schwer, sich im Versicherungsdickicht zurechtzufinden. Deshalb hat das VZ den Markt für Krankentaggeld- und Unfallversicherungen analysiert.

Darum hat das VZ bei den wichtigsten Versicherern die Leistungen in den allgemeinen Vertragsbestimmungen geprüft und verglichen. Die Spitze der Rangliste zeigt die Anbieter, die gute bis sehr gute Noten erhalten haben (unten).

Unternehmen sollten vor allem auf die folgenden Punkte achten:

Lohnnachgenuss

Wenn ein Mitarbeitender stirbt, hat seine Familie unter Umständen Anspruch auf eine Lohnnachzahlung. Einige Anbieter decken diese Leistung bis zum maximal versicherbaren Lohn, andere schliessen sie aus.

Leistungserschöpfung

Wenn Mitarbeitende nach einem Ausfall wieder arbeiten und innert kurzer Frist ein zweites Mal krank werden, anerkennen das einige Anbieter nicht als neuen Leistungsfall, sondern rechnen die bereits bezahlten Taggelder an die neue Arbeitsunfähigkeit an. Für die Betroffenen ist das ein schwerer Nachteil.

Familienzulagen

Nur ein Teil der Anbieter berücksichtigt die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder, indem sie auch bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit Familienzulagen zahlen.

Melde-/Wartefristen

Je nach Vertrag muss man Leistungsfälle innert einer bestimmten Frist anmelden. Die Wartefristen sind unterschiedlich; sie beginnen je nach Anbieter mit der Meldung, bei anderen zählt die ärztliche Untersuchung oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Vereinbarungen kennt. Denn verspätete Meldungen und verpasste Fristen verursachen unnötige Kosten. Zudem können sie zu einer Reduktion der versicherten Leistungen führen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer die Leistungen sogar ganz verweigern.

Tipp: Prüfen Sie die Vertragsbedingungen sorgfältig, bevor Sie den Vertrag unterschreiben. Wenn die Leistungen ungenügend sind, können Sie immer noch nachverhandeln oder vom Versicherer verlangen, dass zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden.

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