Versicherungsmanagement

Kollektiv-Krankentaggeldversicherung: Arbeitgebern drohen höhere Prämien

Eine VZ-Studie zeigt: Viele Unfall- und Krankentaggeld-Versicherer dürften ihre Prämien bald erhöhen. Nehmen Sie darum Ihre Verträge unter die Lupe.

Oliver Hedinger
Leiter Versicherungsmanagement
Publiziert am
09. Oktober 2023

Krankheits- und unfallbedingte Absenzen haben markant zugenommen. Heute fehlen Mitarbeitende im Schnitt fast zwei Arbeitswochen pro Jahr – so lange wie noch nie (Grafik). Vor allem psychische Krankheiten sind stark angestiegen: Sie haben sich in den letzten Jahren fast verdoppelt.

Das ist besorgniserregend. Dazu kommt, dass Betroffene tendenziell länger ausfallen als bei physischen Erkrankungen oder Unfällen. Das hat Folgen für Arbeitgeber – auch für KMU, die sich mit einer freiwilligen kollektiven Krankentaggeld-­Versicherung dagegen absichern wollen. Das zeigt eine aktuelle Studie des VZ VermögensZentrums.

Die Expertinnen und Experten des VZ haben die Prämien und Leistungen der führenden Versicherer untersucht. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse:

Prämien

Weil die Schadenquote hoch ist, dürften viele Versicherer ihre Prämien erhöhen. Die Schadenquote drückt aus, welcher Anteil der Prämien für Schadenfälle aufgewendet wird. Ist die Quote zu hoch, müssen Anbieter die Prämien verteuern, um rentabel zu bleiben.

Leistungen

Die Studie zeigt auch enorme Unterschiede bei den Deckungen auf. Insbesondere bei der Leistungserschöpfung, den Melde- und Wartefristen, dem unbezahlten Urlaub, den Familienzulagen sowie beim Lohnnachgenuss – je nachdem, was in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen festgehalten ist und wie die Verträge ausgestaltet sind.

Tipp: Die versicherten Leistungen werden selten hinterfragt – oder erst dann, wenn Mitarbeitende ausfallen und die Firma mehr bezahlen muss als erwartet. Studieren Sie darum das Kleingedruckte und verhandeln Sie nach, wenn die Leistungen ungenügend sind.

Sie möchten mehr erfahren? Bestellen Sie die Studie und lassen Sie Ihr Sparpotenzial vom VZ berechnen. Oder sprechen Sie mit den Expertinnen und Experten vom VZ.