Nachlass

Kindern Vermögen schenken: Gut zu wissen

Wer ein grösseres Geschenk machen will, sollte zuerst die erbrechtlichen und steuerlichen Folgen abklären.

Karin Brunner

Nachlassexpertin
Publiziert am
16. Dezember 2022

Ob für das Studium oder die eigenen vier Wände: Viele Eltern, Gotten, Göttis und Grosseltern möchten etwas weitergeben, solange sie leben. Was man bei grösseren Beträgen berücksichtigen sollte: Möglicherweise hat das Geschenk erbrechtliche Konsequenzen. Allenfalls muss das beschenkte Kind die Zuwendung später bei der Erbteilung wieder ausgleichen oder sich an den Erbteil anrechnen lassen. Und bei Geschenken an die übrigen Verwandte oder an Nichtverwandte können unter Umständen hohe Steuern anfallen.

Auf was es alles zu achten gilt, zeigen drei Beispiele:

1) Geschenk für das Patenkind

Ein in Zürich lebender Mann möchte seinem Patenkind 35'000 Franken für das Studium in den USA schenken. Die beiden sind nicht miteinander verwandt. Der Götti muss keine erbrechtlichen Folgen berücksichtigen, solange er die Pflichtteile seiner eigenen gesetzlichen Erben (z.B. Ehefrau und seine eigenen Kinder) nicht verletzt.

Beim Patenkind fallen aber Schenkungssteuern an. Und die haben es in sich. Der Kanton Zürich erhebt zwar bei Geschenken an Patenkinder bis 15’000 Franken keine Steuern. Für den über dieser Grenze liegen Betrag – also für 20’000 Franken – muss das beschenkte Götti-Kind aber 2400 Franken Steuern bezahlen (Tabelle).

Je nach Kanton gelten Freigrenzen oder Freibeträge. Bei Freibeträgen wird nur der Betrag besteuert, der höher ist als die Schenkung. Bei Freigrenzen fallen bis zu diesem Betrag keine Steuern an. Ist das Geschenk aber höher als die Freigrenze, dann werden für den gesamten Betrag Schenkungssteuern erhoben.

2) Geschenk für das Enkelkind

Eine Grossmutter will ihrer Enkeltochter einen grösseren Betrag schenken. Das kann erbrechtliche Folgen haben. Sie sollte überprüfen, ob durch die Schenkung die Pflichtteile ihres Ehemannes oder ihrer eigenen Kinder verletzt werden.

Merkblatt

Kindern Vermögen schenken

Wer Geld oder andere Vermögenswerte schenkt, sollte vorher die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen abklären. Das Merkblatt fasst die wichtigsten zusammen.

Ohne das Einverständnis dieser Erben hätte sie abschliessend nur über die freie Quote ganz allein verfügen dürfen.

Ab Januar 2023 gilt das neue Erbrecht in der Schweiz. Der Pflichtteil der Kinder wird reduziert und jener der Eltern ganz aufgehoben. Gleichzeitig steigt die freie Quote.

In diesem Beispiel kann die verheiratete Grossmutter neu bis zur Hälfte ihres Nachlassvermögens frei vererben, also etwa an die Enkeltochter. Bis zur Erbrechtsrevision waren es maximal drei Achtel (siehe Grafik).

Tipp: Um Streit zu vermeiden, sollten sich die Schenkenden mit allen Erbberechtigten absprechen und die gewünschte Regelung in einem Erbvertrag festhalten.

3) Das eigene Kind erhält ein Geschenk

Ein Mädchen bekommt 30'000 Franken von den Grosseltern. Was die Eltern wissen müssen: Erhalten Minderjährige grössere Schenkungen oder Erbschaften, müssen die Eltern diese Vermögenswerte bis zum 18. Geburtstag des Kindes sorgfältig verwalten. Wenn sie einen Teil dieses Vermögens verwenden wollen, zum Beispiel für die Ausbildung des Kindes, benötigen die Eltern die Einwilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Sie wollen beim Schenken alles richtig machen? Bestellen Sie das kostenlose Merkblatt Kindern Vermögen schenken. Oder reservieren Sie einen kostenlosen Termin im VZ in Ihrer Nähe.