Nachlass

Kaum jemand erbt allein – das ist Zündstoff für viele Familien

Erbengemeinschaften sind besonders anfällig für Streit, weil alle Mitglieder gemeinsam entscheiden und handeln müssen.

Nina Beer-Maurer
Nachlassexpertin
Publiziert am
08. Juni 2023

Als Erbe ist man selten allein. Die meisten erben zusammen mit einem Elternteil und den Geschwistern. Rechtlich bilden sie eine Erbengemeinschaft: Alle Mitglieder müssen jeden Entscheid gemeinsam und einstimmig fällen. Das führt oft zu Konflikten.

Erbfragen so früh wie möglich regeln

In einer Erbengemeinschaft kann ein einziger Erbe die Teilung des Nachlasses jahre­lang blockieren, auch wenn ihm nur ein kleiner Anteil zusteht. Je länger eine Erbschaft nicht geteilt wird, desto komplexer wird die Abwicklung:

  • Wenn ein Erbe stirbt, geht sein Anteil an seine Erben über. Mit der Zeit hat man es mit einer wachsenden Zahl von Miterben zu tun, deren Interessen möglicherweise noch weniger übereinstimmen.
  • Oft sind Immobilien in der Erbmasse enthalten. Sie lassen sich nicht so einfach gleichmässig aufteilen wie Kontoguthaben und Wertschriften. Das führt immer wieder zu Streit.
  • Oft werden Wertgegenstände vererbt, die seit Jahrzehnten im Familien­besitz sind. Vielen Erben fällt es aus emotio­nalen Gründen schwer, diese sinnvoll aufzuteilen. Oder die Wünsche und Ziele der Mitglieder liegen weit auseinander.

Fazit: In solchen Fällen rückt ein einstimmiger Entscheid in weite Ferne. Da­rum sollte man Erbschaften so zügig wie möglich auf­teilen. Es lohnt sich, die wichtigsten Erbfragen früh zu regeln, damit Konflikte in der Familie möglichst aus­geschlossen sind:

Meistbegünstigung

Viele Menschen hinterlassen keine Anweisungen darüber, wer ihr Vermögen nach dem Tod erhalten soll. In so einem Fall wird das Erbe nach den gesetzlichen Richtlinien aufgeteilt: Die meisten Ehepaare leben in einer Errungenschaftsbeteiligung. Wenn ein Partner stirbt, behält der andere sein Eigengut und bekommt die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft. Die andere Hälfte und das Eigengut des verstorbenen Partners fallen in den Nachlass. Davon steht je die Hälfte dem überlebenden Partner und den Nachkommen zu (siehe Beispiel in der Tabelle unten).

Das Konfliktpotenzial in der Erbengemeinschaft lässt sich stark reduzieren, wenn sich Ehepaare mit einer Meistbegünstigung gegenseitig absichern. In einem Testament oder Erbvertrag verringern sie die Pflichtteile ihrer Kinder. Oder sie sorgen dafür, dass die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile gestorben sind.

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Teilungsvorschriften

Im Testament oder Erbvertrag kann man mit Teilungsvorschriften regeln, wer was bekommen soll, und so einzelnen Erben ein Vorrecht einräumen. Achtung: Wenn der Wert der Zuwendung den Anteil übersteigt, der einem Erben zusteht, muss der Erbe die Differenz ausgleichen.

Willensvollstreckung

Auch wenn Erblasser alles sorgfältig regeln, sind viele Erben überfordert. Wer die Familie entlasten will, setzt darum im Testament oder Erbvertrag eine professionelle Willensvollstreckerin ein. Sie kümmert sich bis zur Erbteilung um alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten und findet kompromissfähige Lösungen, wenn es Streit gibt.

Das lohnt sich besonders, wenn der Nachlass komplex ist, weil Liegen­schaften, unterschied­liche Vermögensanlagen oder Unternehmen zur Erbmasse gehören – oder wenn sich die Erb­teilung verzögern könnte und dadurch Gefahr besteht, dass das Vermögen nicht optimal bewirtschaftet werden kann.

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