Steuern

Folgen einer Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung hat Nachsteuern und oft auch Strafsteuern zur Folge.

Markus Stoll
Steuerspezialist

Wer gegenüber der Steuerbehörde falsche Angaben macht, zum Beispiel Einkommen oder Vermögen verschweigt, begeht Steuerhinterziehung. Kommt eine Steuerhinterziehung ans Tageslicht, werden nicht nur die hinterzogenen Einkommens- und Vermögenssteuern nachträglich fällig inklusive Verzugszinsen rückwirkend auf maximal zehn Jahre sowie allenfalls Nachforderungen der AHV.

Es wird auch eine Busse ausgesprochen, die je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen der nachträglich erhobenen Steuern (so genannte Nachsteuer) betragen kann. Zeigt sich der Steuerpflichtige erstmals selbst an, wird keine Busse fällig. Bei jeder weiteren Selbstanzeige ermässigt sich die Busse auf ein Fünftel der Nachsteuer.

Schon der Versuch einer Steuerhinterziehung kann übrigens mit einer hohen Busse geahndet werden. Fälscht ein Steuerpflichtiger Dokumente oder Urkunden, handelt es sich um Steuerbetrug. In solchen Fällen droht neben Nachsteuern und einer Busse sogar eine Gefängnisstrafe.