Erbrechtsrevision: Unternehmer erhalten mehr Spielraum für ihre Nachfolge
Das neue Erbrecht sieht tiefere Pflichtteile vor. Das erleichtert die Unternehmensnachfolge – wenn man die Möglichkeiten richtig nutzt.

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Ab 1. Januar 2023 gilt das neue Erbrecht. Die Neuerung hat auch Folgen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Das sollten sie darüber wissen:
Was ändert sich?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Pflichtteile. Das sind die Anteile, auf die Kinder, Ehepartner und Eltern mindestens Anspruch haben. Der Pflichtteil der Kinder wird von 3/8 auf 1/4 reduziert. Jener der Eltern fällt ganz weg. Gleichzeitig steigt die freie Quote von 3/8 auf 1/2 (Grafik unten). Erblasser können also über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen. Sie können zum Beispiel den Ehepartner besser absichern oder Dritte stärker begünstigen.
Was heisst das für Unternehmer?
Die tieferen Pflichtteile erleichtern die familieninterne Unternehmensnachfolge. Wenn zum Beispiel eines der Kinder die Firma übernehmen soll, kann man es im Testament nun stärker begünstigen. Zusätzlich zum Pflichtteil erhält es beispielsweise die gesamte freie Quote, während der Ehepartner und weitere Kinder auf ihre Pflichtteile gesetzt werden. Das macht es für das Kind einfacher, die übrigen Erben auszuzahlen. Eine Zersplitterung der Firma wird so weniger wahrscheinlich.
Tipp: Suchen Sie früh das Gespräch mit der ganzen Familie. Klarheit schafft häufig auch ein Erbvertrag. Der Wert des Unternehmens und andere Vereinbarungen sind darin verbindlich geregelt und können nicht nachträglich angefochten werden. Und mit Einwilligung aller Beteiligten lässt sich auch eine Regelung ausserhalb der Pflichtteile definieren. Das Erbrecht ist aber sehr komplex. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.
Muss ich mein Testament anpassen?
Testamente und Erbverträge bleiben auch nach dem 1. Januar 2023 gültig. Es lohnt sich aber, sie zu überdenken und bei Bedarf rechtzeitig zu ändern. Gewisse Formulierungen können unter dem neuen Erbrecht Fragen aufwerfen und dazu führen, dass das Erbe nicht so verteilt wird, wie man es geplant hatte.
Sind weitere Änderungen geplant?
Eine separate Gesetzesrevision soll es einfacher machen, eine Firma zu vererben und vor der Zersplitterung zu bewahren. Hat zum Beispiel der Nachfolger Probleme, die anderen Erben sofort auszuzahlen, soll es in Zukunft die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs geben. Und auf Antrag könnten Gerichte einem Erben unter gewissen Voraussetzungen die gesamte Firma zuweisen. Gleichzeitig sollen auch die Pflichtteilserben besser geschützt werden. Es empfiehlt sich jedoch, nicht auf diese möglichen Änderungen zu warten: Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorschlag letzten Juni verabschiedet. Nun wird das Parlament darüber beratschlagen müssen.
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