Das sollten gleichgeschlechtliche Paare wissen, die heiraten wollen
Neu gilt in der Schweiz die Ehe für alle. Wer den Bund der Ehe schliessen will, sollte die wichtigsten Auswirkungen auf die Finanzen kennen.

Nicole Baumgartner
Beitrag empfehlen
Viele Jahre lang mussten gleichgeschlechtliche Paare auf die Ehe für alle warten. Jetzt ist sie da! Seit dem 1. Juli dürfen alle heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe überführen. Das hat einige Auswirkungen. Diese Punkte sollte man kennen:
- Eingetragene Partnerschaften können ab dem 1. Juli nicht mehr neu registriert werden. Vor diesem Stichtag geschlossene eingetragene Partnerschaften bleiben weiter gültig. Paare, die ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können das mit einer Umwandlungserklärung beim Zivilstandsamt machen.
- In der eingetragenen Partnerschaft gilt automatisch die Gütertrennung, in der Ehe ist es die Errungenschaftsbeteiligung. Bei der Gütertrennung vermischen sich die Vermögen der beiden Partner nicht. Endet die Partnerschaft, gibt es kein gemeinsames Vermögen, das geteilt wird. Bei der Errungenschaftsbeteiligung gehört zwar jeder Person selbst, was sie in die Ehe einbringt und während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt. Bei der Scheidung erhält sie dieses sogenannte Eigengut zurück. Die Errungenschaft, also das, was man während der Ehe verdienen und sparen kann, wird aber hälftig aufgeteilt.
- Wenn ein Konkubinatspartner stirbt, erhält der überlebende Partner keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV. Anders bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft: Der überlebende Gatte respektive die Gattin hat unter gewissen Umständen Anspruch auf eine AHV-Hinterbliebenenrente.
- Bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft ist man automatisch für eine Hinterbliebenenrente aus der Pensionskasse anspruchsberechtigt. Es müssen aber gewisse Kriterien erfüllt sein: Der überlebende Partner ist mindestens 45 Jahre alt und das Paar war seit mindestens fünf Jahren verheiratet beziehungsweise in eingetragener Partnerschaft lebend. Oder wenn man für den Unterhalt für ein Kind aufkommen muss. Wer im Konkubinat lebt, ist bei der Pensionskasse weniger gut abgesichert.
- Welchen Zivilstand man wählt, spielt eine wichtige Rolle, wenn einer der beiden sterben sollte. Verheiratete und in eingetragener Partnerschaft Lebende bekommen auch ohne Testament automatisch einen Teil aus dem Nachlass des Verstorbenen. Konkubinatspartner gehen hingegen leer aus, wenn die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung kommt. So oder so sollte man sich frühzeitig erkundigen, wie man den Partner bestmöglich für den Fall der Fälle absichert, etwa mit entsprechenden Vorkehrungen im Testament.
Die "Finanztipps für LGBT" informieren gleichgeschlechtliche Partner zu finanziellen Themen:
- So schön das Leben in der Ehe oder in der eingetragenen Partnerschaft auch sein kann: Unter Umständen bezahlt man mehr Steuern als im Konkubinat, Stichwort «Heiratsstrafe»: Man muss nämlich zusammen eine Steuererklärung ausfüllen und die Einkommen werden zusammengezählt. Paare können so in eine höhere Progressionsstufe rutschen. Es gibt zwar Abzüge, die das etwas abfedern. Trotz diesen Abzügen zahlen viele Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft Lebende aber immer noch deutlich mehr Steuern als unverheiratete Paare.
Konkubinat, Ehe oder weiter in der eingetragenen Partnerschaft? Paare sollten sich unbedingt mit den Folgen auf Sozialversicherungen, Güterstand, Nachlass und Steuern auseinandersetzen. Alles dazu erfahren Sie im Merkblatt Ehe für alle: Das müssen LGBT für ihre Finanzen wissen. Oder sprechen Sie mit einer Fachperson im VZ in Ihrer Nähe.