Nachlass

Das Erbe regeln: Wichtige Fragen bespricht man mit der Familie

Niemand denkt gerne an den Tod. Trotzdem sollten sich Ehepaare Gedanken machen, wie sie ihr Vermögen weitergeben wollen.

Karin Brunner

Nachlassexpertin
Publiziert am
28. Oktober 2022

Viele Eltern sind erleichtert, wenn sie ihren Nachlass so regeln können, dass es keine Konflikte gibt. Am besten stellt man sich darum früh die richtigen Fragen und bespricht seine Pläne mit den Kindern, wenn das möglich ist.

Ist der Ehepartner gut abgesichert?

Nach dem Gesetz bekommen der überlebende Ehepartner und die Kinder je die Hälfte des Nachlasses. Die Kinder erben also nicht erst, wenn beide Eltern gestorben sind. Die Kinder auszuzahlen kann für den überlebenden Partner eine grosse Last sein (siehe Tabelle). Darum ist es meistens sinnvoll, dass sich Paare gegenseitig so gut wie möglich absichern.

Braucht ein Kind einen Erbvorbezug?

Eine Weiterbildung, der Kauf eines Eigenheims oder die Gründung einer Firma: Es gibt gute Gründe, einem Kind einen Erbvorbezug zu gewähren. So einen Schritt muss man sorgfältig planen, denn bei der Erbteilung sind Vorbezüge wieder auszugleichen. Den Geschwistern einen Teil des Erbvorbezugs auszuzahlen, kann schwierig sein. Darum kann es einfacher sein, einem Kind statt des Erbvorbezugs ein Darlehen zu gewähren.

Wer übernimmt das Eigenheim?

Oft übernimmt ein Kind das Haus, wenn die Eltern noch leben. Bei der Erbteilung ist auch das ausgleichspflichtig – und zwar zum aktuellen Marktwert, der viel höher sein kann als bei der Übernahme. Die Eltern können das Kind von der Ausgleichspflicht befreien, solange sie die Pflichtteile einhalten. So ermöglichen sie ihm eine vereinfachte Übernahme, gleichzeitig werden die anderen Kinder aber finanziell schlechter gestellt. Eine andere Option ist, dass sie sich die Nutzniessung am Haus vorbehalten.

Testament oder Erbvertrag?

Die Unterscheidung ist wichtig: Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge an seine eigenen Wünsche anpassen. Ein Erbvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn man den Nachlass mit der Familie regelt und sicher sein möchte, dass pflichtteilsgeschützte Erben bei der Erbteilung nicht Ansprüche geltend machen, auf die sie verzichten wollten.

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