Vorsorgeauftrag: Das muss man beachten
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Plötzlich kann man wichtige Dinge nicht mehr selbst entscheiden. Mit einem Vorsorgeauftrag sichert man sich rechtzeitig für so eine Situation ab.

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In einem Vorsorgeauftrag regeln Sie wichtige Fragen für Situationen, in denen Sie Ihre Wünsche nicht mehr ausdrücken können: Wer soll mich betreuen? Wer ist für meine finanziellen Angelegenheiten zuständig? Wer vertritt mich rechtlich? Die folgenden Punkte müssen Sie beachten:
Wie mache ich das?
Sie müssen Ihren Vorsorgeauftrag wie ein Testament eigenhändig verfassen, datieren und unterschreiben. Oder Sie lassen ihn öffentlich beurkunden. Wenn Sie den Vorsorgeauftrag aufsetzen, müssen Sie handlungsfähig sein – also volljährig und urteilsfähig.
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Ersetzt das mein Testament?
Nein, ein Testament regelt andere Dinge. Dort können Sie die gesetzliche Erbfolge innerhalb eines gewissen Rahmens an Ihre Wünsche anpassen. Sie können zum Beispiel den Erbteil der Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil reduzieren und gleichzeitig Ihrem Ehepartner eine höhere Quote zuweisen, um ihn besser abzusichern. Beim Vorsorgeauftrag geht es um andere Themen: Damit regeln Sie selbstbestimmt, was in Situationen geschehen soll, in denen Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Wen kann ich beauftragen?
Am besten setzen Sie Personen ein, die Ihnen nahestehen, zum Beispiel Ihren Ehe- oder Lebenspartner, Nachkommen oder andere Angehörige. Sie können auch juristische Personen damit beauftragen, etwa Treuhänder oder eine Organisation – oder diese nur für die Vermögenssorge und Rechtsvertretung einsetzen. Nennen Sie die Beauftragten auf jeden Fall namentlich und umschreiben Sie möglichst genau, was ihre Aufgaben sind.
Ist er auch für Ehepaare wichtig?
Gerade Ehepaare sollten sich mit einem Vorsorgeauftrag absichern. Ehepartner haben zwar ein gesetzliches Vertretungsrecht. Dieses ist aber begrenzt auf Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhalts sowie die ordentliche Verwaltung des Einkommens und Vermögens. Für weitergehende Handlungen brauchen auch sie die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Kann ich verhindern, dass sich die KESB einschaltet?
Ohne Vorsorgeauftrag überlassen Sie es der KESB zu entscheiden, wer Privates und Geschäftliches für Sie regeln soll. Entscheiden Sie darum selbst. Zwar muss die KESB prüfen, ob der Vorsorgeauftrag gültig und die beauftragte Person geeignet ist. Auch muss die KESB die Urteilsunfähigkeit feststellen und abklären, ob eine Beistandschaft nötig ist. In aller Regel folgt sie aber den Anweisungen im Vorsorgeauftrag und ist ab dann aus dem Spiel. Ein weiterer Vorteil: Der Vorsorgeauftrag beschleunigt die Abklärungen. Die KESB muss nur prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, bekommt die beauftragte Person eine Urkunde, mit der sie zum Beispiel Zugriff auf das Bankkonto hat und Verträge anpassen kann.
Was brauchen Selbstständige?
Für Selbstständige mit Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar: Damit können sie ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls sie plötzlich ausfallen. Sie können eine Vertrauensperson Ihrer Wahl beauftragen, in so einer Situation die Verantwortung im Betrieb zu übernehmen. Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs (AG oder GmbH) gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Darin können sie unter anderem festlegen, wer sie an der Generalversammlung und in anderen Gremien vertreten soll und wie ihre Stimmrechte ausgeübt werden sollen.