Pensionierung

Sparpotenzial durch gestaffelte Bezüge nutzen

Vorsorge – Häufig lohnt es sich, das Vorsorgeguthaben in Raten zu beziehen.

Sara Neuweiler
Niederlassungsleiterin

Das Vorsorgesparen bietet grosse Vorteile: Einerseits erhöht sich dadurch das Vorsorgeguthaben. Andererseits helfen gezielte Einzahlungen in die Säule 3a und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse, Steuern zu sparen. Denn die eingezahlte Summe kann in der Regel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Darüber hinaus müssen während der Ansparzeit weder Einkommens- noch Vermögenssteuern bezahlt werden. Doch wenn das angesparte Guthaben ausgezahlt wird, werden Sparer zur Kasse gebeten. Dann müssen sie nämlich den Bezug des Pensionskassen- und /oder Säule-3a-Kapitals versteuern.

Die Steuer wird zwar einmalig und zu einem reduzierten Satz veranschlagt. Wer die Auszahlung seines Vorsorgeguthabens aber nicht richtig plant, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung. Denn für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen. Häufig auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

Mehrere Tausend Franken Steuern

Eine verheiratete Person, die sich mit 65 zum Beispiel 250'000 Franken aus der Pensionskasse auszahlen lässt, muss in der Stadt Zürich 14'762 Franken Steuern bezahlen. In Zug sind es 12'144 Franken und in Schwyz 10'271 Franken.

Merkblatt

Vorsorgeguthaben beziehen: So zahlen Sie weniger Steuern

Wie Sie Ihre Steuerbelastung optimieren und Tausende von Franken sparen können, erfahren Sie aus diesem Merkblatt.

Bei einem Betrag von einer halben Million Franken liegt die Auszahlungssteuer in vielen Kantonen zwischen 30'000 und 45'000 Franken – sowohl für Verheiratete als auch für Unverheiratete. Richtig teuer wird es in Fribourg oder Lausanne. In diesen Städten beläuft sich die Kapitalauszahlungssteuer auf rund 11 Prozent und mehr, wenn man 500'000 Franken bezieht.

Guthaben in Raten beziehen

Es kann sich deshalb lohnen, die Kapitalbezüge auf mehrere Jahre zu verteilen. Dafür gibt es genügend Spielraum: Das Säule-3a-Kapital kann man sich bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen. Das Gleiche gilt für Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen.

Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann den Bezug des Vorsorgeguthabens auch aufschieben. So dürfen Berufstätige nach dem gesetzlichen AHV-Alter in die Säule 3a einzahlen – Frauen bis sie 69, Männer bis sie 70 Jahre alt sind. Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen können auch ohne Erwerbstätigkeit aufgeschoben werden.

Aus steuerlichen Gründen ist ein möglichst später Bezug des Säule-3a- und Freizügigkeitsguthabens oft sinnvoll: Die Zins- und Dividendenerträge auf einem Freizügigkeitskonto und 3a-Konto muss man nicht als Einkommen versteuern, das Guthaben nicht als Vermögen.

Folgendes Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial bei gestaffelten Kapitalbezügen ist: Ein Ehepaar in Zürich verfügt über Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben von insgesamt 800'000 Franken. Gehen beide Ehepartner im gleichen Jahr in Pension und beziehen sie ihre beiden 3a-Guthaben erst dann, zahlen sie insgesamt 57'270 Franken Steuern. Verteilen sie ihre Vorsorgebezüge über mehrere Jahre, fallen 47'090 Franken Steuern an. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel über 10'100 Franken.

Schrittweise in Pension gehen

Das grösste Sparpotenzial bieten in der Regel gestaffelte Bezüge des Pensionskassenguthabens. Wer zum Beispiel mit 63 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 60 Prozent reduziert, kann sich bei vielen Pensionskassen 40 Prozent seines Altersguthabens bereits auszahlen lassen.

Am meisten lohnen sich mehrere Teilpensionierungsschritte. Allerdings müssen hierzu die kantonalen Unterschiede berücksichtigt werden.