Pensionierung

Frühpensionierung – wie kann man sie sich leisten?

Viele Erwerbstätige möchten früher in Pension gehen. Doch dafür muss man frühzeitig finanziell vorsorgen. Je besser man den vorzeitigen Ausstieg plant, desto eher kann er gelingen.

Karl Flubacher
Geschäftsleiter Region Nordwestschweiz und Westschweiz

Mit der Frühpensionierung fällt das Einkommen ein oder mehrere Jahre weg. Gleichzeitig verschlechtern sich die Leistungen aus der Pensionskasse, weil man weniger Beiträge einzahlt. Dazu kommt, dass die Pensionskassenrenten seit Jahren sinken. Die Folgen: Für einen Mann, der 90'000 Franken verdient und mit 62 aufhört, kostet die Frühpensionierung mehr als 280'000 Franken.

Das kann man tun

Wer früher aufhört, muss die finanzielle Lücke bis zur ordentlichen Pensionierung mit 64/65 überbrücken. Dabei gilt es einiges zu beachten:

Ersparnisse: Ein Teil der Einkommenslücke lässt sich ausgleichen, wenn man eigene Ersparnisse, Erbschaften, eine dritte Säule oder Wertschriften zur Verfügung hat. Die Säule 3a darf man zum Beispiel schon fünf Jahre vor 64/65 beziehen.

Vorbezug: Infrage kommt auch ein Vorbezug der Renten. Bei der Pensionskasse ist das ab 58 oder 60 möglich. Die AHV-Rente kann ein oder zwei Jahre früher bezogen werden. Achtung: Der Vorbezug führt dazu, dass die Renten ein Leben lang tiefer ausfallen: Wer mit 63 aufhört, verzichtet Jahr für Jahr auf 13,6 Prozent der AHV-Rente und ohne Weiteres auf über 10 Prozent der PK-Rente.

Hypothek: Eventuell kann man die Hypothek aufstocken und dieses Geld zur Überbrückung verwenden. Viele Banken verweigern älteren Kreditnehmern aber eine Aufstockung, wenn die Tragbarkeit nicht mehr erfüllt ist.

Teilpensionierung: Für viele kann die Teilpensionierung eine Alternative sein. Denn schrittweise aufzuhören kostet viel weniger, man vermeidet AHV-Lücken, zahlt weiterhin in die Pensionskasse ein und bleibt gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Idealerweise setzt man sich schon ab 50 mit seiner Frühpensionierung auseinander. Dann hat man schon gewisse Vorstellungen über das Ende des Berufslebens, und es bleibt noch genug Zeit, um Massnahmen einzuleiten:

  • Erstellen Sie ein Budget und auf dieser Basis einen Finanzplan. Er zeigt Ihnen, wie sich Ihre Ausgaben, Einnahmen und Ihr Vermögen bis 64/65 und darüber hinaus entwickeln. So wissen Sie, wie viel Sie zusätzlich sparen müssen, um Lücken zu schliessen.
  • Klären Sie, ob Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen wollen und ob Sie Ihr PK-Guthaben besser als Rente, Kapital oder als Mix beziehen.
  • Nutzen Sie Möglichkeiten, um Steuern zu sparen – zum Beispiel, indem Sie Vorsorgegelder über mehrere Jahre gestaffelt beziehen.
  • Definieren Sie die Ziele für Ihr Vermögen neu: Ab wann müssen Sie es kontrolliert verzehren, um Ihr Einkommen zu sichern, und wie viel können Sie für Ihre Erben erhalten?
  • Bauen Sie gezielt Kapital auf: in der Säule 3a, mit einem ETF-Sparplan oder mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse.

Das kann der Arbeitgeber tun

Auch Arbeitgeber können dazu beitragen, ihren Mitarbeitenden den frühen Ausstieg zu erleichtern:

  • Pensionskassen können ein Sonderkonto einrichten, auf das Sie freiwillig zusätzlich einzahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Leistungslücke, die bei einer Frühpensionierung entsteht, vollständig auffüllen und die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen dürfen.
  • Pensionskassen können eine Überbrückungsrente anbieten, um einen Vorbezug der AHV-Rente zu vermeiden. Achtung: In der Praxis gibt es viele Rentenmodelle. Je nachdem kann sich der Bezug der Überbrückungsrente mehr oder weniger lohnen.
  • Pensionskassen können die Teilpensionierung erleichtern, indem sie Ihnen ermöglichen, Leistungen früher zu beziehen – im dem Umfang, in dem Sie Ihr Pensum reduzieren.
  • Die Personal-Abteilung und Pensionskassen können Sie bei der Planung unterstützen. Bewährt haben sich Orientierungsanlässe, Informationspakete zum Thema Pensionierung und individuelle Beratungen.