Nachlass

Wen kann man als Willensvollstrecker einsetzen?

Grundsätzlich kann man jede handlungsfähige Person als Willensvollstrecker einsetzen. Besondere Fähigkeiten des Willensvollstreckers verlangt das Gesetz nicht. Neben natürlichen Personen hat der Erblasser die Möglichkeit, eine juristische Person als Willensvollstrecker zu ernennen.

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