Nachlass

Kann man einen Willensvollstrecker absetzen?

Gabrielle Sigg, Leiterin Willensvollstreckung beim VZ, erklärt: Wenn im Testament ein Willensvollstrecker vorgesehen ist, kümmert er sich bis zur Erbteilung um die Bewirtschaftung des Erbes. Die Erben können nicht ohne Weiteres einen Willensvollstrecker absetzen, den der Verstorbene eingesetzt hat.

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